Wenig Beute, große Reue: Zwei Männer wegen eines Einbruchs vor Gericht – Tatmotiv Geldmangel

Wittlich · Zwei Männer haben sich wegen Einbruchs vor dem Schöffengericht Wittlich verantworten müssen. Während einer von ihnen nach dem Urteil das Gericht als freier Mann verließ, muss der andere längere Zeit hinter Gitter.

Sie sollen einen Einbruch gemeinsam geplant haben, weil sie Geldprobleme hatten: Zwei Männer standen deshalb am Montag in Wittlich vor dem Schöffengericht. Trotz eines etwas holprigen Prozessbeginns sprach das Gericht ein Urteil.

Die Anklage: Den beiden Männern wird vorgeworfen, an einem Juli-Morgen im vergangenen Jahr in ein Haus in der VG Wittlich-Land eingebrochen zu sein. Dabei soll einer der beiden in seinem Auto in der Nähe des Tatorts auf seinen Bekannten gewartet haben, während dieser einbrach. Um in das Haus zu gelangen, soll er ein Fenster eingeschlagen haben. Bei dem Einbruch sei er gestört und von der Polizei auf frischer Tat ertappt und festgenommen worden. Auch sein Kumpel ging den Beamten kurze Zeit später ins Netz. Gestohlen wurde Schmuck im Wert von rund 700 Euro.

Die Verfahrensabsprache: Während sich zu Beginn der Verhandlung das Gericht, die Staatsanwältin und die Verteidiger zu einer Verfahrensabsprache zurückgezogen hatten, musste ein Angeklagter wegen starker Übelkeit ärztlich versorgt werden, konnte die Verhandlung jedoch fortsetzen. Das Ergebnis der Absprache: Im Falle eines Geständnisses erwartet den Fahrer des Fluchtautos eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr und neun Monaten, seinen Mittäter eine Strafe zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren und drei Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Aussage der Angeklagten: Beide Männer, die seit Juli in Untersuchungshaft sitzen, gestanden die Tat. Sie seien auf dem Weg nach Trier zufällig in dem Ort in der Eifel gelandet, hätten kein Geld gehabt und sich deshalb entschlossen, in ein Haus einzubrechen. Der Angeklagte, der die Tat verübt haben soll, ist mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft. Sein Bekannter ist nicht vorbestraft.

Die Zeugenaussagen: Bis heute haben die Besitzer des Hauses, in das eingebrochen wurde, mit den Folgen der Tat zu kämpfen. Dies äußere sich unter anderem in einem erhöhten Unsicherheitsgefühl. Der Täter, der in ihr Haus eingestiegen war, entschuldigte sich während des Prozesses wortreich bei beiden.

Neben den Geschädigten sagten zwei Männer aus, denen die Angeklagten am Tattag im Dorf aufgefallen sind. Einer hatte daraufhin die Polizei alarmiert, die den Angeklagten auf frischer Tat ertappte. Bei seiner Festnahme wurden neben dem Schmuck unter anderem eine Baseballmütze, Arbeitshandschuhe und ein Schraubenzieher sichergestellt. Eine unbekannte Frau, die Zeugen ebenfalls nicht identifizieren konnten und die sich in der Nähe des Autofahrers aufgehalten hatte, konnte nicht ausfindig gemacht werden.

Die Plädoyers: Die Staatsanwältin forderte für den Angeklagten, der in das Haus eingestiegen ist, zwei Jahre und drei Monate Haft und für seinen Mittäter ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Die Verteidiger forderten für den ersten der beiden eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Verteidigerin des zweiten Angeklagten plädierte auf ein Jahr und drei Monate auf Bewährung.

Das Urteil: Der Fahrer des möglichen Fluchtautos wurde zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt, sein Mittäter zu zwei Jahren ohne Bewährung. Der Haftbefehl gegen den Autofahrer wurde aufgehoben, er ist auf freiem Fuß. Die beiden Urteile sind nicht rechtskräftig.

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