Wenig Gegenliebe fürs Gesetz

Bernkastel-Wittlich · Ohne erkennbaren Mehrwert: Das ist nur ein Kritikpunkt, den die Verwaltungen für das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene bemängeln. Fast überall zwischen Eifel und Mosel wird die Anordnung negativ aufgenommen.

 Von der Möglichkeit, sich den Haushalt des Kreises anzusehen, hat in diesem Jahr kein Bürger Gebrauch gemacht. Ein im Juli 2016 in Kraft getretenes Gesetz schreibt den Kommunen vor, den Haushalt öffentlich zur Einsicht auszulegen. Symbolfoto: Perta Willems

Von der Möglichkeit, sich den Haushalt des Kreises anzusehen, hat in diesem Jahr kein Bürger Gebrauch gemacht. Ein im Juli 2016 in Kraft getretenes Gesetz schreibt den Kommunen vor, den Haushalt öffentlich zur Einsicht auszulegen. Symbolfoto: Perta Willems

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Bernkastel-Wittlich. Der Name ist sperrig, das Ziel simpel: Dank des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene sollen die Bürger schneller und stärker am politischen Geschehen beteiligt werden. Sitzungen sollen größtenteils öffentlich sein, Beschlüsse aus dem nicht-öffentlichen Teil sollen zeitnah öffentlich bekannt gemacht werden - sofern nicht Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner dem entgegenstehen (der TV berichtete). Die Bekanntgabe der Beschlüsse soll bereits nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit erfolgen oder bei der nächsten öffentlichen Sitzung.Bernkastel-Wittlichs Landrat Gregor Eibes informierte nach Inkrafttreten des Gesetzes immer zu Beginn der folgenden Sitzung über die Beschlüsse. Seit Ende des vergangenen Jahres setzt der Kreis Bernkastel-Wittlich nach einem - öffentlichen Beschluss des Kreisausschusses - auf eine neue, technische Lösung. Diese ermöglicht es, die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse per sogenannter Kurzbeschlüsse im Rats- und Bürgerinformationssystem (Rubin) darzustellen.Die Bürger zeigen jedoch nicht mehr Interesse. Laut Monika Scheid von der Kreisverwaltung ist "kein Anstieg der Anzahl der Bürger zu verzeichnen, die an den nun öffentlichen Sitzungen des Kreistages Bernkastel-Wittlich, des Kreisausschusses und der Fachausschüsse teilnehmen, zu beobachten". Auch von der Möglichkeit, den Haushalt des Kreises innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der öffentlichen Bekanntmachung einzusehen und Vorschläge zu selbigem zu machen, habe kein Bürger Gebrauch gemacht.Bei der Stadt Wittlich finden seit der Änderung der Gemeindeordnung laut Sprecher Jan Mußweiler die Gremiensitzungen überwiegend öffentlich statt, ebenso in allen anderen Verbandsgemeinden des Kreises und in der Einheitsgemeinde Morbach. Negative Erfahrungen mit der Einbeziehung der Öffentlichkeit gibt es nach Auskunft von Wittlichs Stadt-Pressesprecher Jan Mußweiler bisher keine, es gebe vonseiten der Stadt auch keine Befürchtungen diesbezüglich. Mußweiler: "Verwaltung und Gremien haben sich problemlos an die neue Gesetzgebung angepasst. Der Verwaltungsaufwand ist jedoch deutlich gestiegen." Die Erfahrungen der Verwaltung hinsichtlich der Bürgerversammlungen beziehungsweise der direkten Bürgerbeteiligung, die durch das Gesetz gestärkt werden sollen, sind laut des Stadt-Pressesprechers "leider wenig positiv. An der Bürgerwerkstatt zum Haushalt haben gerade einmal fünf Bürger teilgenommen, und lediglich ein Bürger hat die öffentliche Auslegung des Haushaltsplans genutzt, sich das Zahlenwerk im Stadthaus angeschaut und eigene Vorschläge zum Haushalt 2017 unterbreitet". Einen Mehraufwand sieht auch Marcus Heintel, Bürgermeister der VG Traben-Trarbach, mit der Umsetzung des Gesetzes. "Eine Vielzahl von Gremiensitzungen, insbesondere Ausschusssitzungen, sind seit dem 1. Juli öffentlich abzuhalten und zuvor einzuladen. Damit ist für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die Stadt Traben-Trarbach und ihre 15 Ortsgemeinden auch ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand verbunden." Und: "In verschiedenen Fällen musste die Nichtöffentlichkeit während einer laufenden Sitzung hergestellt werden, die Zuhörer mussten für unbestimmte Zeit den Sitzungssaal verlassen und konnten erst nach der Wiederherstellung der Öffentlichkeit wieder an der Sitzung teilnehmen. Dies führte nicht unbedingt zu einer größeren Akzeptanz bei der Bürgerschaft", sagt er. Und weiter: "Einmal war es sogar so, dass die Zuhörer bei Wiederherstellung der Öffentlichkeit bereits das Gebäude verlassen hatten, weil der nicht-öffentliche Teil so lange dauerte." Dass mehr Bürger die Sitzungen seit Juli besuchen, sei "nur in geringem Umfang festzustellen". Spezielle Erfahrungen gebe es bezüglich des Gesetzes bisher keine, zudem bewertet Heintel das Gesetz nicht unbedingt positiv. Heintel: "Das Ziel einer tatsächlichen Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten wird aus meiner Sicht nicht erreicht, denn es nehmen jetzt nicht mehr Zuhörer an Sitzungen teil als vorher. Und auch von der Möglichkeit, während der Offenlage Vorschläge zu den Haushaltsplänen der Verbandsgemeinde, der Ortsgemeinden und der Stadt einzureichen, hat 2016 niemand Gebrauch gemacht." Den erwünschten Erfolg einer größeren Beteiligung der Bürger sei insbesondere in ländlichen Räumen mit einer solchen Regelung vermutlich nicht zu erreichen.Bei der VG Wittlich-Land gibt es nach Mitteilung von Pressesprecher Helmut Billen, mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, kaum Ausschusssitzungen und damit kaum Auswirkungen. In der Verbandsgemeinde haben bisher die Ausschüsse überwiegend nicht-öffentlich getagt. Nun seien auch diese Sitzungen mit wenigen Ausnahmen öffentlich. Billen: "Von der Möglichkeit, Vorschläge zum Haushaltsentwurf zu machen, wurde bisher kaum Gebrauch gemacht." Negative Auswirkungen gab es innerhalb der VG bisher keine, sie werden auch nicht befürchtet. Bereits in der Vergangenheit wurden die Bürger in Versammlungen informiert. "Es war bereits geübte Praxis, die Bürger zu bestimmten Themenbereichen wie dem Ausbau einer Straße zu Bürgerversammlungen einzuladen", so Billen weiter. Innerhalb der VG Thalfang waren laut Bürgermeister Marc Hüllenkremer die Sitzungen des VG-Rats bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes öffentlich. Hüllenkremer: "Was die Sitzungen unseres Verbandsgemeinderats betrifft, so wurde dies bereits vorher so praktiziert. Neu ist, dass nun auch die vorbereitenden Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich stattfinden. Hiermit haben wir keine negativen Erfahrungen gemacht und erwarten derartige auch nicht." Seit Umsetzung der neuen Gemeindeordnung seien - je nach Tagesordnung - bis zu zehn Zuhörer zu den Ausschusssitzungen gekommen. "Es ist grundsätzlich positiv, dass sich Bürger bereits frühzeitig zu einem bestimmten Thema kundig machen können." Was die Erfahrungen speziell mit Bürgerversammlungen beziehungsweise direkter Bürgerbeteiligung angeht, so sieht Hüllenkremer dies ebenfalls positiv, "wenn es dazu führt, dass Themen auf breiterer demokratischer Basis sachbezogen erörtert werden können".In der VG Bernkastel-Kues erfordern die Änderungen sowohl von der Sitzungsleitung, als auch von der Verwaltung einen Mehraufwand, wie Büroleiter Edmund Gansen mitteilt. Auch die Offenlage des Haushaltsentwurfs führe zu einem teilweise unverhältnismäßig hohen Mehraufwand. Früher genügte es laut Edmund Gansen, den Ratsmitgliedern eine Kurzversion der Haushaltspläne zu geben. Heute müssten sie komplett mit sämtlichen Anlagen verschickt werden. Da die Machwerke schon in den kleinsten Gemeinden 200 Seiten haben, komme da ganz schön was zusammen. Gansen: "Die Anwendung des Gesetzes hat auf kommunaler Ebene bisher nur zu einem erhöhten Personal- und Verwaltungsaufwand geführt, ohne dass für die Bürger eine Verbesserung der Transparenz erkennbar geworden ist beziehungsweise erkennbar wird." Aus Sicht der Bernkastel-Kueser Verwaltung habe der Gesetzgeber versäumt, eine Unterscheidung zwischen Kommunen mit unter 100 Einwohnern wie Ortsgemeinden und Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern zu machen. "Praxisdenkenden Gesetzesgebern sollte klar sein, dass in unserem, meist ländlich strukturiertem Bundesland Transparenz täglich gelebt wird, insbesondere in Kommunen mit einer überschaubaren Einwohnergröße." Der erforderliche Personal-, Verwaltungs- und Sachaufwand stehe deshalb in keiner Relation zu dem Ergebnis, zumal die Bürger auch vorher zeitnah über die Arbeit ihres jeweiligen Gemeinderates informiert wurden, etwa in persönlichen Gesprächen oder über Berichterstattungen in der Presse. Gansen zieht zu jetzigem Zeitpunkt folgendes Fazit: "Das Landesgesetz hat bisher nur Kosten verursacht, ohne dass für die Bürger eine Verbesserung eingetreten ist." Vorausschauend kann aus Sicht des Büroleiters sogar gesagt werden, "dass es auch keine weitergehende Verbesserung für die Bürger bringen wird". Zumindest nicht für die Kommunen, die die Mehrzahl im Land ausmachten: Ortsgemeinden in einer Größenordnung von bis zu 5000 Einwohnern. Gansen: "Von daher ist dieses Landesgesetz als realitätsfremd zu bezeichnen." In der Einheitsgemeinde Morbach werden laut Bürgermeister Andreas Hackethal insbesondere Vergaben und Bauangelegenheiten "jetzt öffentlich beschlossen". Ob es zu negativen Auswirkungen kommt, dass grundsätzlich bei Beratungen die Öffentlichkeit anwesend ist, muss nach Meinung des Bürgermeisters der einzigen Einheitsgemeinde in der Region noch abgewartet werden. "Es ist jedoch zu befürchten, dass einzelne Ratsmitglieder nicht mehr im vollen Umfang ihre Meinung zu einem Thema darlegen, um nicht nach den Sitzungen angegriffen zu werden." Hackethal bewertet das Gesetz nicht ausschließlich positiv: "Für die Entscheidungsprozesse sind die neuen Vorschriften teilweise hinderlich." Und weiter: "Grundsätzlich finde ich es bedauerlich, dass insbesondere ehrenamtlichen Mandatsträgern durch den Landesgesetzgeber unterstellt wird, man tage hinter verschlossenen Türen, um irgendetwas zu verheimlichen. Politik braucht auch Raum zur Beratung." Wie bewerten Sie, liebe Leserinnen und Leser, das Gesetz? Haben Sie in den vergangenen Monaten häufiger kommunalpolitische Sitzungen besucht oder sich vermehrt eingebracht? Oder fühlten Sie sich bereits vorher gut informiert? Schreiben Sie uns Ihre Meinung per E-Mail an mosel@ volksfreund.de oder auf dem Postweg an die TV-Redaktion Wittlich, Feldstraße 9, 54516 Wittlich.

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