Wittlicher Amtsgericht verurteilt transsexuelle Einbrecherin

Wittlich/Daun · Für 60 Euro und ein paar Pfirsiche ist eine Transsexuelle im September 2013 in zwei Gebäude in Mehren eingebrochen und verursachte einen hohen Sachschaden. Dafür hat das Amtsgericht Wittlich sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

In der Pressemitteilung des Amtsgerichts Wittlich wird von einer weiblichen Angeklagten gesprochen. Doch auf dem Stuhl im Gerichtssaal sitzt eine 53-jährige Person mit Bart und einer Halbglatze - eine Transsexuelle. Seit 1995 ist die Angeklagte als Frau eingetragen, doch äußerlich gibt es keinerlei weibliche Anzeichen. Das Amtsgericht Wittlich verurteilt die Angeklagte wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Laut Staatsanwaltschaft ist sie im September 2013 sowohl in die Kindertagesstätte als auch in die Grundschule Mehren (Verbandsgemeinde Daun) eingebrochen. In der Kita öffnete sie gewaltsam Schränke und Schubladen, und es entstand ein Sachschaden von etwa 2000 Euro. Mitgenommen hat sie nichts, sie aß lediglich ein paar Pfirsiche aus einem Glas. In der Grundschule entstand ein Schaden von etwa 1000 Euro, und sie entwendete 60 Euro Bargeld. Die Angeklagte räumt die Taten ein.

Sie sitzt gebeugt, ihr Blick ist trübe, sie ist in sich gekehrt, wirkt müde. "Ich sehe überhaupt keine Perspektive", sagt die Frau. Sie spricht davon, dass sie schon immer Probleme mit ihrer Transsexualität habe, und bringt ihr Handeln mit ihrer Aussichtslosigkeit in Verbindung.

Die Angeklagte ist in den vergangenen Jahrzehnten wegen vergleichbarer Straftaten verurteilt worden. Bei ihrem letzten Aufenthalt im offenen Vollzug ist sie geflüchtet. Eineinhalb Jahre ist sie auf der Flucht gewesen, bricht in dieser Zeit in die Gebäude in Mehren ein und wird später von einem Polizisten beim Wandern wiedererkannt.

Verteidiger Ralph Schira bittet um eine mildere Strafe. Die Angeklagte sei in der Justizvollzugsanstalt extrem gemobbt worden. Man türme nicht umsonst aus dem offenen Vollzug, so Schira. Die Tat habe "er" aus der Not heraus begangen. Auch im Gerichtssaal kommt es immer wieder zu Verwechslungen zwischen "er" und "sie". Die Angeklagte wirkt dabei emotionslos. Zurückgezogen.

Auch die Staatsanwaltschaft räumt ein, dass die Strafzumessung schwierig sei. Es handele sich um eine Problematik, die aber nicht direkt mit den Taten in Verbindung stehe. Hinzu kämen die wiederholten Vorbelastungen. "Ich sehe hier keinen Spielraum für eine Bewährung", sagt Staatsanwältin C. Heister. Für beide Taten plädiert sie für ein Jahr und drei Monate Gesamtfreiheitsstrafe. Richter Stefan Ehses schloss sich mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft an. Das Urteil ist rechtskräftig.

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