Wittlicher klagen über glatte Straßen

Schneeberge an den Straßen, vereiste Fahrbahnen, spiegelglatte Fußwege: Wer in den vergangenen Tagen als Autofahrer oder Fußgänger in Wittlich unterwegs war, musste sich oft mühsam seinen Weg bahnen. Wegen Salzknappheit streut und räumt die Stadt derzeit nur Steilstrecken und "gefährliche Stellen" - und weckt damit den Ärger vieler Anwohner.

 Vereiste Fahrbahn und Hindernisse wie parkende Autos und Hofeinfahrten: In der Straße auf dem Häselberg wird die Fahrbahn zur Gefahrenzone, weil seit Wochen nicht geräumt wird. TV-Foto: Christa Weber

Vereiste Fahrbahn und Hindernisse wie parkende Autos und Hofeinfahrten: In der Straße auf dem Häselberg wird die Fahrbahn zur Gefahrenzone, weil seit Wochen nicht geräumt wird. TV-Foto: Christa Weber

Wittlich. Pia Finé ist sauer. Sie wohnt in der Straße Auf dem Häselberg am nördlichen Stadtrand von Wittlich. Seit Wochen ist dort die Fahrbahn mit einer dicken Schicht aus Schnee und Eis bedeckt.

"Die Straße ist total glatt und buckelig", beschwert sich Finé. "Man fährt wie auf Schienen und muss extrem aufpassen." Schon mehrfach habe sie befürchtet, in parkende Autos zu rutschen.

Diesen Zustand will die Anwohnerin nicht einfach hinnehmen. Nach ihrer Meinung müsste die Stadt - laut Paragraf 11 der Satzung der Stadt Wittlich zur Reinigung öffentlicher Straßen - die Fahrbahn von Schnee und Eis befreien. Denn der Häselberg liegt in der Reinigungszone I, in der die Stadt einmal wöchentlich zur Fahrbahnreinigung verpflichtet ist.

Ein Irrtum - wie Ulrich Jacoby, Sprecher der Stadtverwaltung, klarstellt. Die Einteilung der Stadt in Reinigungszonen habe "nichts mit dem Winterdienst zu tun", sondern betreffe "nur die Straßenreinigung". Die Räumpflicht der Stadt auf Straßen beziehe sich "auf gefährliche Stellen", etwa "Steilstücke und Brücken". Diese würden "geräumt und gestreut, zum Teil mehrmals täglich".

E-Mail an die Verwaltung bleibt unbeantwortet



Eine Auskunft, die Pia Finé nicht erhalten hat. Ihre E-Mail an die Stadtverwaltung blieb unbeantwortet. "Mein Anliegen wird dort nicht ernst genommen", glaubt Finé. Die Zustände in ihrer Straße seien "katastrophal" und trotz Tauwetter werde "nichts gemacht".

Zudem könne der Häselberg im oberen Bereich auch als Steilstück gelten. Gefährlich seien auch die Eisberge auf der Fahrbahn direkt vor den Grundstückseinfahrten. Wer nicht selbst zur Schaufel greife, käme nicht mehr raus.

Laut Ulrich Jacoby bestehen die geschilderten Probleme "nicht nur auf dem Häselberg, sondern in allen Straßen der Stadt". Sie seien die Folge eines Winters, "den es bei uns bisher so noch nicht gegeben hat". Verkehrsteilnehmer hätten sich auf glatten Straßen entsprechend zu verhalten und notfalls ihre "Fahrgewohnheiten den örtlichen Gegebenheiten anzupassen". Den Schnee vor ihren Grundstücken müssten die Anwohner selbst beseitigen. Die Berge, die sich überall in der Stadt an den Straßenrändern auftürmten, seien "ein Riesenproblem", gibt Jacoby zu. Eine Beseitigung sei derzeit jedoch nicht möglich.

Klagen gab es in den vergangenen Tagen auch über die vereisten Wege in der Innenstadt, beispielsweise auf dem Marktplatz oder in der Burgstraße. Besonders glatt war es auch tagelang auf dem Fußweg über die Lieserbrücke in Richtung Rommelsbach-Parkplatz. Gehwege auf Brücken und wichtige Fußwegverbindungen müssten allerdings von der Stadt geräumt werden.

Man streue derzeit nur dort, wo es "unbedingt erforderlich ist", sagt Ulrich Jacoby. Die Salzvorräte seien knapp geworden, Nachschub komme erst im Laufe der Woche. Die Beschwerden der Fußgänger seien "verständlich".

Wenn sich die Situation entspannt habe, werde der Bauhof auf Markplatz, Burg- und Neustraße wieder tätig werden.

ExtraRäum- und Streupflicht: Laut Landesstraßengesetz sind die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz verpflichtet, ihre Straßen und Gehwege von Eis und Schnee zu befreien. Die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege wird allerdings häufig - etwa durch kommunale Satzungen wie die Wittlicher Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen - auf die privaten Anlieger oder deren Mieter übertragen. Diese müssen in Wittlich Schnee, Schneematsch und Eis auf den Gehwegen vor ihrem Haus an Werktagen bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr räumen. Wenn kein Bürgersteig vorhanden ist, muss ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze geräumt werden. Bis 20 Uhr darf auf den Gehwegen keine Rutschgefahr bestehen. Die Stadt Wittlich ist für das Räumen und Streuen der öffentlichen Straßen verantwortlich. Allerdings ist diese Pflicht der Kommunen mit Rücksicht auf die Zumutbarkeit begrenzt. Laut Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz 2009 bestehen die Winterdienstpflichten nur dann, "wenn die Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit des Verkehrsweges ein Räumen und Streuen erfordern". Laut Auskunft der Stadtverwaltung bestehen für die Stadt Wittlich folgende Räum- und Streupflichten: auf allen Fußgängerüberwegen, Gehwegen entlang städtischer Grundstücke, allen wichtigen Fußwegverbindungen, allen gefährlichen Fußwegverbindungen (zum Beispiel auf Brücken). An Straßen im Stadtgebiet sind gefährliche Stellen wie Steilstücke und Brücken zu räumen. (cweb)

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