Zwei Jahre Freiheitsstrafe für Handel mit elf Kilo Drogen

Wittlich/Trier · Im Prozess um elf Kilo Drogen ist ein Familienvater in Trier zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er allerdings wohl nicht.

Aufatmen und Schluchzen im Gerichtssaal des Landgerichtes Trier bei Freunden und der Familie. Ein 38-jähriger Angeklagter, der im Kreis Bernkastel-Wittlich lebt, wurde zu einer zweijährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Drei Jahre darf er sich nun nichts zu schulden kommen lassen.Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen und in einem Fall Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (der TV berichtete).

Der Fall: Dem Familienvater wurde vorgeworfen, mit insgesamt elf Kilogramm Drogen gehandelt zu haben. Bei einer Verkehrskontrolle fanden Zollbeamte zehn Kilogramm Marihuana in einem Auto, in dem zwei Personen unterwegs waren. Der Mann soll geholfen haben, die Drogen dort zu deponieren. Er gab zu, ein weiteres Kilogramm, wahrscheinlich Amphetamin, mithilfe eines Bekannten versteckt zu haben. Die Drogen sollten verkauft werden. Dabei war ihm offenbar nicht bewusst, dass er abgehört wurde, was schließlich zu seiner Verhaftung führte. Anfang Februar wurde er festgenommen und hat seitdem in Untersuchungshaft gesessen.

Die Plädoyers: Der Angeklagte legte ein ausführliches Geständnis ab. Der Staatsanwalt ist überzeugt: "Er hat mitgemacht und er wusste genau, was er tat." Dass er so umfassend ausgesagt habe und nicht vorbestraft war, wirke sich positiv aus, sagte der Staatsanwalt. Daher forderte er eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, die eventuell mit einer längeren Bewährungszeit einhergehen könnte. Auch die Verteidiger führten für den Mann ins Feld, dass er gestanden hatte. Weitere Pluspunkte aus ihrer Sicht seien, dass er keinerlei Vorstrafen habe, neun Monate in Untersuchungshaft gesessen und selbst kein persönliches Interesse an den Drogen habe. Rechtsanwalt Maximilian Karl sagte an die Adresse der Richter, dass seine "Aussage sehr detailliert und realitätsnah" sei. Seine Anwälte betonten, dass er in die Situation "reingerutscht" sei und dass er die Drogen lediglich gefunden habe.

Ihm sei klar, dass er Fehler gemacht habe. Und die bereue der Angeklagte zutiefst, sagte Bernward Kullmann, ein weiterer Anwalt. Die drei Verteidiger forderten eine Bewährungsstrafe zwischen 18 und 24 Monaten. Das sei ihrer Überzeugung nach der Tat und der Schuld angemessen.

Das Urteil: Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Geständnis glaubhaft sei. Es werde durch die Zeugenaussagen und die Überwachungen durch die Polizei bestätigt. Trotzdem habe der Mann sich strafbar gemacht, da er zweimal geholfen habe, die Drogen zu verkaufen. Einmal sei er zudem wie ein Eigentümer damit umgegangen.

"Der Fall muss in einem milden Licht betrachtet werden", sagte der Vorsitzende Richter Armin Hardt - vor allem, da er durch sein Geständnis mitgeholfen habe, er nicht vorbestraft sei und sehr lange in Untersuchungshaft gesessen habe. Außerdem sei sein Beitrag zur Tat sehr untergeordnet gewesen. Auch die Richter waren der Ansicht, dass der Angeklagte in die Situation reingerutscht sei. Die Wahrscheinlichkeit, dass er weitere Straftaten begehen werde, sei gering. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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