Zeltingen-Rachtig: Etappensieg für Brückenbauer

Dem Bau der Bundesstraße 50neu zwischen Platten und Longkamp (Landkreis Bernkastel-Wittlich) stehen laut Oberverwaltungsgericht Koblenz keine zu großen europarechtlichen Hürden entgegen. Einer Klage des Bundes Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den Straßenbau erteilten die Richter eine Absage.

(har) Das Oberverwaltungsgericht Koblenz ist mit den Plänen des Landes für den Bau der B50neu zwischen Platten und Longkamp einverstanden. Eine Klage des Bundes Umwelt und Naturschutz (BUND) hat das Gericht abgewiesen. Revision wurde nicht zugelassen.

Rund 200 Millionen Euro soll das 21 Kilometer lange Straßenbauprojekt kosten, zu dem auch der Hochmoselübergang bei Zeltingen-Rachtig gehört. Diese rund 1,7 Kilometer lange und etwa 160 Meter hohe Brücke soll rund 90 Millionen Euro kosten.

Die Koblenzer Richter, die bisher keine Gründe für die Entscheidung bekanntgegeben haben, ließen sich nicht von den Argumenten des BUND überzeugen, wonach das Vorhaben unvereinbar mit deutschem und europäischem Artenschutzrecht sei. Nichtsdestotrotz kündigte BUND-Landesvorsitzender Bernhard Braun an, dass seine Organisation die Angelegenheit notfalls vom Europäischen Gerichtshof klären lassen will. Schließlich sei durch Beeinträchtigung von FFH-Gebieten auch europäisches Recht tangiert, sagte Braun dem TV.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen. Das Gericht habe die Anforderungen an den Naturschutz, die sich aus dem Europarecht ergeben, mit Augenmaß abgearbeitet, sagte Rechtsanwalt Professor Bernhard Stüer als Vertreter des Landes. Die Richter hätten deutlich gemacht, dass es keine unüberwindbaren Hindernisse für Projekte in FFH- oder Vogelschutzgebieten gebe.

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