Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Hebgen

Mainz · Das Amtsgericht Mainz hat den ehemaligen rheinland-pfälzischen CDU-Fraktionsgeschäftsführer Markus Hebgen unter anderem wegen Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

(dpa) Der 44-Jährige hatte am Montag Untreue in 18 Fällen und Betrug in einem Fall gestanden. Insgesamt hatte er zwischen 2003 und 2006 einen Schaden von mehr als 80 000 Euro verursacht - allerdings nur teilweise zu seinen Gunsten. Das Geld veruntreute er unter anderem im Rotlichtmilieu. Hebgen muss zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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