Zweieinhalb Jahre Haft für sexuellen Missbrauch

Trier · Der 21-jährige Schrotthändler aus Trier, der ein 12-jähriges Nachbarmädchen sexuell missbraucht hat, ist vom Landgericht Trier zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Zuvor hatte der Mann die sexuellen Handlungen an der Minderjährigen gestanden.

Damit folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zwei Jahren und zehn Monate Haft verlangt.. Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll, plädiert.

Zunächst wurde nach der Verhandlung der Haftbefehl gegen den 21-Jährige vorläufig ausgesetzt. Er muss seine Haftstrafe aber in Kürze antreten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Insgesamt verfolgten rund 50 Zuschauer die mündliche Verhandlung vor der ersten großen Jugendkammer des Landgerichts Trier. Während es im Vorfeld der Verhandlung vor vier Wochen zu einer Rangelei zwischen den Familien des Angeklagten und des Mädchens gekommen war, blieb es während der Verhandlung ruhig. Polizei und Justizbeamte hatten massive Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Besucher des Gerichts wurden mit Metalldetektoren abgetastet und durchsucht.

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