Zweitwohnungssteuern: Studenten müssen zahlen

Trier/Leipzig · Zweitwohnsteuern sind zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden. Auch in Trier wird seit 2007 von allen, die hier ihre Zweitwohnung haben, eine zusätzliche Abgabe verlangt.

(wie) „Ich werde ab Oktober nach Trier ziehen, weil ich da studiere. Meine Hauptwohnung, die wesentlich teurer ist, ist in München. Muss ich dann die Zweitwohnungssteuer zahlen für Trier?“ fragt eine Studentin in einem Internetforum. Konnten Studenten wie sie bislang noch hoffen, dass die seit 2007 geltende Regelung vom Bundesverwaltungsgericht gekippt wird, so dürften sie gestern enttäuscht wordens ein. Nach der Regelung muss jeder, der in Trier seinen Zweitwohnsitz hat, dafür Steuern (zehn Prozent der jährlichen Kaltmiete) zahlen. Hauptsächlich waren das Studenten. Das Gericht in Leipzig entschied: Universitätsstädte dürfen von Studenten, die mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind, Zweitwohnungssteuer verlangen (Az.: BVerwG: 9 C 17.07). Die Richter wiesen eine Klage einer Studentin aus Wuppertal ab. „Wir fühlen uns damit bestätigt“, sagt Triers Oberbürgermeister Klaus Jensen. Die in Trier wohnenden Studenten hätten hier ihren Lebensmittelpunkt und nutzten die Infrastruktur. Daher sei es richtig, von denen, die ihren Hauptwohnsitz woanders hätten, eine Abgabe zu verlangen. Die Steuer zeige Wirkung, sagt Jensen. Die meisten Studenten würden mittlerweile ihren Erstwohnsitz in Trier anmelden. Im vergangenen Jahr hatte das Koblenzer Oberverwaltungsgericht noch entschieden, dass die Steuer nicht in jedem Fall zulässig sei.

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