Rückruf von spanischen Blütenpollen

Brockel (dpa) · Verbraucher aufgepasst: Sie sollten nicht das Produkt „Minkenhus - Spanischer Blütenpollen“ essen. Speziell betroffen sind die Beutel mit den Chargennummern L-13215001 und L-6160033.

Vor dem Verzehr von spanischen Blütenpollen eines niedersächsischen Unternehmens wird gewarnt. Grund ist ein zu hoher Gehalt von Pyrrolizidin-Alkaloiden (PA).

Bei Untersuchungen sei ein zu hoher PA-Gehalt gefunden worden, heißt es im Internetportal lebensmittelwarnung.de des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

PA sind danach von den Pflanzen gebildete Stoffe, mit denen vermutlich Fraßfeinde abgewehrt werden sollen. Es gibt nach den Angaben noch keine gesetzlichen Grenzwerte für PA in Futter- und Lebensmitteln, doch werde einer Empfehlung des Bundesamtes für Risikobewertung folgend von einem weiteren Verzehr der betroffenen Pollen abgeraten.

Es geht laut lebensmittelwarnung.de um das Produkt „Minkenhus - Spanischer Blütenpollen“ der Heinrich Holtermann KG im Ein-Kilo-Beutel mit Haltbarkeit von Ende Januar 2019 und Ende Oktober 2019. Dabei geht es um die Chargennummern L-13215001 mit den Artikelnummern 7602 und 7604 (Mindesthaltbarkeitsdatum Ende Januar 2019) und L-6160033 mit der Artikelnummer 7602 (Mindesthaltbarkeitsdatum Ende Oktober 2019).

Außer Niedersachsen seien auch Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein betroffen, weil die betroffenen Pollen dort angeboten worden. Das Unternehmen verwies an die Lebensmittelüberwachung des Landkreises Rotenburg.

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