Ruhe am Bau

TRIER. (red) Dass Bauarbeiter im Winter arbeitslos werden, könnte bald der Vergangenheit angehören. Nach einer gesetzlichen Neuregelung können Betriebe des Bauhauptgewerbes und des Dachdeckerhandwerks in diesem Winter zum ersten Mal bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen und bei Auftragsmangel für ihre Arbeitnehmer Kurzarbeit beantragen.

Das neue Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis zum 31. März gezahlt und bietet nach Einschätzung des Leiters der regionalen Arbeitsagentur, Otto-Werner Schade, allen Beteiligten Vorteile. "Den Arbeitnehmern bleibt ihr Arbeitsplatz erhalten, sie werden nicht arbeitslos, und zusammen mit ergänzenden Leistungen sichert ihnen das Saison-Kurzarbeitergeld ein ausreichendes Einkommen. Vorteile für die Betriebe bestehen darin, dass ihnen Lohnzusatzkosten in Form von Sozialversicherungsbeiträgen von den Agenturen für Arbeit erstattet werden, so dass die Regelung für sie weitgehend kostenneutral ist. Dadurch besteht kein Grund mehr zu saisonbedingten Kündigungen", so Schade. Das Saison-Kurzarbeitergeld ersetzt das bisherige Winterausfallgeld und entspricht in der Höhe dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld - es beträgt bei Arbeitnehmern ohne Kinder etwa 60 Prozent und bei Arbeitnehmern mit Kindern etwa 67 Prozent des Nettolohnes. Es wird grundsätzlich von der ersten Ausfallstunde an gezahlt, im Sommer angesammelte Arbeitszeitguthaben sind aber sehr wohl einzubringen. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird aus den Beiträgen zur Bundesagentur für Arbeit, die ergänzenden Leistungen und die Sozialversicherungsbeiträgen aus einer von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragenen Umlage finanziert.

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