Russe von Liste gestrichen

Das Netzwerk Freie Patrioten für Natur, Umwelt und Region (NFP-NUR) hat beim Verwaltungsgericht Klage und Eilantrag wegen Wahlbenachteiligung eingereicht. Ein für die Kreistagswahl aufgestellter Kandidat war gestrichen worden, weil er russischer Staatsbürger ist.

Trier. (alf) Fehlerhafte Bescheinigungen der Verbandsgemeindeverwaltung Konz haben nach Auffassung des NFP-NUR dazu geführt, dass die Gruppierung bei der Kreistagswahl am 7. Juni benachteiligt ist. Deshalb hat der Verein, der erstmals in der Region bei Wahlen antritt und dem rechten Spektrum zuzuordnen ist (der TV berichtete), Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht.

Die VG-Verwaltung Konz habe einem der 16 in der Liste aufgeführten Kandidaten am 14. April eine Wählbarkeitsbescheinigung ausgestellt, obwohl er Russe sei, heißt es in einer Stellungnahme des NFP-NUR-Vorsitzenden Michael Idir. Erst am 28. April, einen Tag nach Ende der Meldefrist beim Wahlamt, habe die Konzer Behörde mitgeteilt, dass der betreffende Kandidat weder Deutscher noch EU-Bürger sei. Der "schwerwiegende Fehler" führe nun dazu, dass bei einer Listenwahl dem NFP-NUR nur 43 statt der maximal erhältlichen 46 Stimmen zuerteilt werden.

Die Kreisverwaltung weist den Vorwurf der Benachteiligung zurück. Die Verantwortlichkeit liege zunächst bei der Liste selbst, weil der russische Staatsbürger nicht habe als Kandidat gemeldet werden dürfen. NFP-NUR habe die Richtigkeit seiner eingereichten Wahlangaben bestätigt. Auch habe die Gruppierung nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Ersatzkandidaten zu benennen. Wäre dies der Fall gewesen, hätte es automatisch einen Nachrücker gegeben.

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