Invalider Ex-Fußball-Profi kündigt Millionenklage vor Bundesgerichtshof an

Trier · Ein jahrelanger Rechtsstreit geht in die nächste Runde: Claus Grzeskowiak (38), Ex-Zweitliga-Profi bei Eintracht Trier, will wegen einer vor acht Jahren erlittenen Knieverletzung vor dem Bundesgerichtshof klagen. Erst jüngst war er mit seiner Klage vor dem Oberlandesgericht in Koblenz gescheitert.

 Lädiertes Knie: Claus Grzeskowiak (rechts) wird nach dem Zusammenprall mit Michael Thurk vom Platz begleitet. Gestützt wird er auf der linken Seite von Mitspieler Miodrag Latinovic.

Lädiertes Knie: Claus Grzeskowiak (rechts) wird nach dem Zusammenprall mit Michael Thurk vom Platz begleitet. Gestützt wird er auf der linken Seite von Mitspieler Miodrag Latinovic.

Foto: Archiv/Hans Krämer

Der frühere Zweitliga-Fußballer Claus Grzeskowiak (38), einst Profi bei Eintracht Trier, will Schmerzensgeld und Gehaltszahlungen in Millionenhöhe vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe einklagen. Grzeskowiak hatte im Oktober 2004 im Spiel gegen Energie Cottbus eine Knieverletzung erlitten, wegen der er seine Profi-Karriere aufgeben musste. Er wirft einem damaligen Mannschaftsarzt vor, ihn falsch behandelt zu haben.

Im Spiel am 31. Oktober 2004 gegen Cottbus war Gästestürmer Michael Thurk (36, spielt heute beim Drittligisten 1. FC Heidenheim) in Trier bei einem Zweikampf mit dem Gesicht auf Grzeskowiaks rechtes Knie geprallt. Zwei Zähne Thurks blieben dabei im Knie des Trierer Abwehrspielers stecken. Er musste später wegen eines irreparablen Knieschadens nach einer Kniegelenksinfektion seine Profi-Karriere beenden. Er macht einen Verdienstausfall in Höhe von 1,33 Millionen Euro geltend, fordert vom erstbehandelnden Arzt ein Schmerzensgeld von 75.000 Euro sowie eine monatliche Rente von 200 Euro.

Grzeskowiak, der heute in Hildesheim (Niedersachsen) lebt, hat bereits zwei Prozesse vor dem Landgericht in Trier und vor dem Oberlandesgericht in Koblenz verloren. "Ich unterstelle niemandem, damals vorsätzlich falsche Dinge getan zu haben. Ich verspüre auch keine Wut und keinen Hass. Aber es wurden damals Fehler gemacht, die ich nicht zu verantworten habe. Es kann nicht sein, dass ich jetzt als Schuldiger dargestellt werde", sagte der gebürtige Hannoveraner dem Trierischen Volksfreund.

Das Oberlandesgericht in Koblenz hatte zwar von einem "groben Behandlungsfehler" gesprochen. Die Richter stellten aber fest, dass Grzeskowiak anschließend im Krankenhaus eine antibiotische Therapie empfohlen worden sei, die der Sportler abgelehnt habe. Daher könne der Arzt, der die Wunde zunächst nur genäht hatte, nicht in Haftung genommen werden. Grzeskowiak bestreitet diese Darstellung. Der Rechtsanwalt des beklagten Arztes, Christoph Pitsch aus der Trierer Kanzlei Spaetgens, verwies auf die ärztliche Schweigepflicht: "Ich darf keine Auskünfte zu Kernbereichen der Behandlung geben."

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