Spruchkammer weist Roßbach-Einspruch ab

Trier · Die Spruchkammer des Fußballverbands Rheinland hat den Protest des SV Roßbach/Verscheid gegen die Wertung des Rheinlandpokal-Endspiels gegen Eintracht Trier (0:2 n.V.) zurückgewiesen.

Spruchkammer weist Roßbach-Einspruch ab
Foto: Hans Krämer

Die Westerwälder haben die Fristen nicht eingehalten, daher wurde der Einspruch sachlich nicht geprüft. Per Fax teilte der Verband um 16.21 Uhr am Donnerstagnachmittag die Entscheidung mit.

Warum hatte der Oberligist Beschwerde eingelegt? Er vermutete, dass Eintracht-Stürmer Wilko Risser nicht spielberechtigt war. Die Begründung seitens der Westerwälder: Der 26-Jährige sei zuvor für das Länderspiel Namibias gegen die Demokratische Republik Kongo von der Eintracht nicht freigegeben worden. Damit läge ein Verstoß gegen die Statuten des Weltverbands Fifa vor. Das wiederum hätte eine Sperre Rissers nach sich ziehen müssen.

Den Vorwurf, Risser nicht freigegeben zu haben, hat Eintracht Trier bestritten. Eintracht-Vorstandsmitglied Harry Thiele: „Wir haben Wilko nicht die Freigabe verwehrt. Hätte er fahren wollen, hätten wir ihn nicht halten können. Dass Mario Basler im die Wichtigkeit des Pokalfinals deutlich gemacht hat, ist doch klar. Letztlich hat sich Wilko selbst für den Verein entschieden.“

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