Trotz Urteil: Salmrohr und Trier heute im Lostopf

Trier/Salmrohr · In Bitburg wird am heutigen Dienstagabend (18 Uhr) das Viertelfinale des Rheinlandpokals ausgelost. Obwohl die Verbandsspruchkammer den FSV Salmrohr wegen Nichtantretens zum Verlierer des Achtelfinals gegen Eintracht Trier erklärt hat, liegen heute Abend beide Clubnamen im Lostopf.

 Umsonst gekommen: Eintracht-Spieler Julian Bidon verlässt das Salmtalstadion. Das Pokalspiel beim FSV Salmrohr fiel aus, da der Rheinlandligist nicht antrat. TV-Foto: Willy Speicher

Umsonst gekommen: Eintracht-Spieler Julian Bidon verlässt das Salmtalstadion. Das Pokalspiel beim FSV Salmrohr fiel aus, da der Rheinlandligist nicht antrat. TV-Foto: Willy Speicher

Foto: Willy Speicher

(bl) Nach zweieinhalbstündiger Sitzung fällte die Verbandsspruchkammer das Urteil: Weil der FSV Salmrohr am 9. März zum Rheinlandpokal-Achtelfinalspiel gegen Trier nicht angetreten war, wird die Partie für die Eintracht gewertet. Zudem muss der FSV Strafen zahlen: 120 Euro Geldstrafe sowie Fahrtkosten, die dem Schiedsrichtergespann sowie Eintracht Trier entstanden sind.

Trotz des Urteils werden heute Abend bei der Auslosung des Viertelfinals beide Clubnamen im Lostopf sein. Grund: Der FSV kann binnen sieben Tagen Einspruch gegen die Entscheidung der Spruchkammer einlegen. Nächste Instanz wäre das Verbandsgericht. Ob der FSV davon Gebrauch macht, wollte der sportliche Leiter Friedhelm Rach auf Anfrage von volksfreund.de noch nicht sagen: „Wir müssen das schriftliche Urteil abwarten. Erst danach kann ich mehr sagen.“

„Weil die Einspruchsfrist läuft, müssen wir der Form halber beide Vereine bei der Auslosung vorsehen“, erläutert Verbands-Geschäftsführer Armin Bertsch.

Während der Spruchkammer-Verhandlung in Koblenz hatte Salmrohr argumentiert, der Platz im Salmtalstadion sei gesperrt gewesen. Am 8. März hatte es eine Platzbegehung gegeben, bei der das Spielfeld als bespielbar eingestuft wurde – allerdings mit der Auflage der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, für Folgekosten wegen Schäden am Rasen nicht aufkommen zu wollen. Auch der FSV und der Fußballverband weigerten sich öffentlich, mögliche Kosten zu übernehmen.

Die Spruchkammer urteilte nun, dass der FSV dem Verband keine Bescheinigung über eine Platzsperre vorgelegt habe. Alleine schon deshalb wurde die Partie für Trier gewertet.

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