Verbandsgericht weist Roßbach-Berufung zurück

Trier · Das Verbandsgericht des Fußballverbands Rheinland hat am Freitagnachmittag den Protest des SV Roßbach/Verscheid gegen die Wertung des Rheinlandpokal-Finals gegen Eintracht Trier (0:2 n.V.) als unbegründet zurückgewiesen. Damit bestätigte es eine Entscheidung der Spruchkammer in erster Instanz.

Verbandsgericht weist Roßbach-Berufung zurück
Foto: Hans Krämer

(bl) Hauptgrund für das Urteil ist nach Auskunft des Verbandsgerichts-Vorsitzenden Norbert Weise das Fristversäumnis. Der SV Roßbach hätte nach dem Finale am 10. Juni bis spätestens 15. Juni Protest einlegen müssen. Er wurde aber erst danach eingelegt.

Der Oberligist vermutete, das Eintracht-Stürmer Wilko Risser im Finale nicht spielberechtigt gewesen sei, weil er ein paar Tage zuvor zu einem Länderspiel der namibischen Nationalelf gegen die Demokratische Republik Kongo von Trier nicht freigestellt worden sei. Dieser Vorwurf wurde laut Weise unabhängig von der Fristen-Frage nicht hinreichend dargelegt.

„Da wurde viel Wind um nichts gemacht“, sagte Eintracht-Geschäftsstellenleiter Dirk Jacobs gestern Abend nach der Gerichts-Sitzung, der er beigewohnt hatte. Die Eintracht ist als Sieger des Rheinlandpokals für die erste Runde des DFB-Pokals qualifiziert. Dort ist Hannover 96 der Gegner.

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