Ein bitterer Beigeschmack

Wegen Verstoßes gegen die Pass-Formalitäten beim Ausstieg von Spielern aus Amateur-Verträgen hat der Fußballverband Rheinland (der TV berichtete) Punktabzüge gegen alle zehn betroffenen Vereine verhängt. In unserer Region trifft es die SG Bischofsdhron (3 Punkte), die SG Hundheim (4) und am schlimmsten die SG Ehrang/Pfalzel (10).

Longuich. (wir) Am 30. April hat die Bezirksspruchkammer West im Berufungsverfahren, das die SG Ehrang/Pfalzel (Kreisliga B Mosel-Hochwald) angestrengt hatte, auf Abzug von zehn Punkten entschieden. Die Kammer orientierte sich an einem gegen die Siegtaler Sportfreunde Oppertsau gefällten Urteil, bei dem der angedachte Abzug von 22 Punkten auf zehn reduziert worden war. Für Bischofsdhron und Hundsheim fällt der Punktverlust so gering aus, weil der Verband sich an Urteilen in anderen Landesverbänden orientierte, wonach nur ein Zeitraum von acht Wochen bei der Sanktionierung herangezogen werden kann. Der Bischofsdhroner Vorsitzende Achim Welgen: "Wir hatten ganz einfach Glück, weil wir in dieser Zeit wegen der schlechten Witterung kaum Spiele hatten." Außerdem hat der Abzug für seinen Club (Kreisliga C III) keine gravierenden Folgen. Gleiches gilt für die SG Hundheim, die in der Kreisliga B I Mosel "so oder so auf einem Mittelfeldplatz verbleibt" (Vorstand Thomas Eck). Allerdings werden Titelvergabe (Traben-Trarbach erhielt zwei Punkte zurück) und Abstieg (die SG Haag bekam drei Punkte zugesprochen) vielleicht dadurch entschieden.

Am schlimmsten trifft es die SG Ehrang/Pfalzel, für die dieser Abzug möglicherweise den Abstieg bedeutet. Vereins-Chef Hans Henrich ist sauer, "weil die Voraussetzungen für die Vereine gänzlich unterschiedlich sind". So gibt es bis zur Rheinlandliga den elektronischen Meldebogen. "Gäbe es den auch für unsere Liga, hätten wir Christopher Nos pes gar nicht einsetzen können, da er nicht im Register erfasst gewesen wäre." Dass es diesen Meldebogen nur bis zur Rheinlandliga gibt, liegt in der Verantwortung des Verbands. Henrichs: "In den Pässen steht zudem der Beginn der Spielberechtigung und der Vermerk ,Vertragsspieler bis' - das Ablaufdatum der Spielberechtigung aber nicht." Ob die Funktionäre die Vereine auf das Prozedere hingewiesen haben, ist nicht mehr nachvollziehbar.

Die Entscheidungen zogen auch noch Strafen in dreistelliger Höhe nach sich. "Wir reden bei uns von 180 Euro, und das ist für einen kleinen Verein viel Geld", sagt Welgen.

Was das Trio aber am meisten auf die Palme bringt, ist die "Verhöhnung, die wir über uns ergehen lassen mussten" (Henrichs). Der Verbandsrechtswart Wilfried Hannappel hatte, um die Auffassung der Funktionäre zu untermauern, kundgetan: "Die Spieler können Autos und Häuser kaufen und Weltreisen buchen. Aber hier, bei einem arbeitsähnlichen Vertrag, haben sie offensichtlich das Lesen vergessen." Henrichs: "Das ist unterste Schublade und eines leitenden Angestellten des Verbandes unwürdig."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort