Fußball-Kreisliga B Trier/Saar: Spruchkammer ist am Zug

Konz · Mit einem ungewöhnlichen Spielabbruch hat sich die Spruchkammer des Fußballkreises Trier-Saarburg zu befassen. In der 94. Minute war die Partie in der Kreisliga B Trier/Saar zwischen dem SV Konz und dem FC Könen von Schiedsrichter Andre Schröck beim Stand von 3:3 vorzeitig beendet worden.

 Umkämpftes Spiel: Hier grätscht der Konzer Benedikt Dorn gegen Benjamin Barde. Beim Stand von 3:3 brach der Schiedsrichter das Spiel ab.TV-Foto: Willy Speicher

Umkämpftes Spiel: Hier grätscht der Konzer Benedikt Dorn gegen Benjamin Barde. Beim Stand von 3:3 brach der Schiedsrichter das Spiel ab.TV-Foto: Willy Speicher

(bl) Es ist ein Stadtduell, aber keins, das im Vorfeld bereits große Brisanz heraufbeschworen hätte. Die Verantwortlichen des SV Konz II und des FC Könen betonen, ein gutes Verhältnis zueinander zu haben.

Und dennoch ging es in der Fußball-Kreisliga B Trier/Saar am Wochenende zwischen beiden Teams kurzzeitig hoch her. Konz führte 3:1, dank zweier Treffer kurz vor Schluss kam Favorit Könen noch zum 3:3 — der Ausgleich fiel per Foulelfmeter in der 90. Minute. Was geschah danach? Übereinstimmend bestätigen Jürgen Mai (Schatzmeister SV Konz) und Thomas Bauschert (Präsidiumsmitglied FC Könen), dass ein ungeahndetes Foul an einem Konzer Spieler Auslöser einer Rangelei auf dem Spielfeld war. Die Dauer: ein bis zwei Minuten. Der Konzer Trainer Peter Nestler lief nach dem Foul auf den Platz. Laut Mai "schob" er dabei den Könener Foul-Spieler lediglich beiseite, Bauschert unterstellt eine streitsüchtigere Absicht. Nach Schilderung von Mai habe in der Folge ein Könener Zuschauer Nestler attackiert, zudem gab es eine Rudelbildung, verursacht von Spielern und Zuschauern. Schiedsrichter Andre Schröck brach die Partie in der 94. Minute ab.

Verhandlung wohl Mitte November



Das Spiel ist nun ein Fall für die Spruchkammer des Fußballkreises Trier-Saarburg. Die mündliche Verhandlung ist nach Auskunft des Vorsitzenden Günter Kimmling womöglich am 17. November. Bei der Prüfung der Vorfälle wird es auch um die Frage gehen, ob der Schiedsrichter alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, das Spiel noch ordnungsgemäß über die Bühne zu bringen.

Wenn der Unparteiische Fehler gemacht hat, muss die Partie laut Kimmling neu angesetzt werden. Wird dem SV Konz II oder dem FC Könen eine Hauptschuld am Abbruch nachgewiesen, wird für den entsprechenden Club das Spiel als verloren gewertet. Möglich ist aber auch, dass beiden Teams eine gleich große Schuld zur Last gelegt wird. In dem Fall ist es laut Kimmling möglich, dass für beide Teams die Partie als verloren gewertet wird.

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