Fußball: Prämienstreit bei Eintracht Trier geht weiter

Trier · Der Prämienstreit zwischen ehemaligen Spielern und der Vereinsführung von Eintracht Trier ist nicht beigelegt. Ein Gütetermin am gestrigen Freitagmorgen beim Arbeitsgericht Trier endete nach wenigen Minuten ergebnislos.

Trier. Haben Ex-Spieler der Eintracht ein Anrecht auf Nachzahlung von Punktprämien? Oder hat der Verein alles korrekt abgerechnet? Antworten zu diesen Fragen stehen weiterhin aus. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Trier führte am Freitag zu keiner Einigung.
Nun soll es am 9. Januar 2013 einen Kammertermin geben, zu dem die Kläger - die Ex-Spieler Thomas Kraus, Thomas Drescher und Daniel Bauer - persönlich erscheinen müssen. Gestern wurden sie vom Trierer Rechtsanwalt Bernward Wittschier vertreten. Er nahm ihre Interessen mit einer von Anwalt Frank Rybak ausgestatteten Untervollmacht wahr. Rybak ist Justiziar der Vereinigung der Vertragsfußballspieler. Über die Spielergewerkschaft läuft die Klage.
Für die Eintracht saß Rechtsanwalt Alexander Bergweiler im Sitzungsaal eins. Hintergrund des Streits ist die am 2. August 2011 zwischen Verein und Spielern getroffene Prämienregelung für die zurückliegende Saison und die Frage, wie bei mehreren Nachholspielen Prämienansprüche zu errechnen waren: Waren die Tage maßgeblich, an denen die Partien tatsächlich ausgetragen wurden? Oder die Tage, an denen sie hätten über die Bühne gehen sollen? Das macht einen Unterschied, da laut Regelung eine Zahlung von Punktprämien vom Tabellenstand abhing. Je besser das Team platziert war, desto höher fiel die Prämie aus (der TV berichtete).
"Wir stehen weiterhin auf dem Standpunkt, dass unsere Abrechnung zum Zeitpunkt des tatsächlich absolvierten Spiels rechtens ist", wiederholte Bergweiler beim Gütetermin die Ansicht des Clubs, wobei er zu verstehen gab: "Die Formulierung dazu ist nicht unbedingt eindeutig."
Die klagenden Spieler fordern Prämiennachzahlungen in Höhe von jeweils rund 1500 Euro. Sie pochen darauf, die Ergebnisse der Nachholspiele an den ursprünglich vorgesehenen Austragungstagen in die Tabelle einzupflegen. Finanziell würden die Spieler bei dieser Rechnung bessergestellt.
Bis zum Kammertermin haben beide Seiten Hausaufgaben zu erledigen: Richterin Kathrin Thum forderte die Eintracht auf, bis zum 16. Oktober den Fall nochmals schriftlich darzustellen. Die Klägerseite muss ein paar Wochen später nachziehen.
Ob es am 9. Januar tatsächlich zum Kammertermin kommt, ist aber nicht ausgemachte Sache. Vielleicht gibt es doch noch eine außergerichtliche Einigung. Bergweiler: "Ich werde der Vereinsführung raten, ein Vergleichsangebot zu unterbreiten." Abzuwarten bleibt dabei auch, wie mit den von den Ex-Spielern Cataldo Cozza und Denny Herzig gestellten Ansprüchen verfahren wird. Sie machen ebenfalls Prämienforderungen geltend, haben aber keine Klage eingereicht. bl

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