Gelbe Karte für Trierer Ultras

Trier · Gelbe Karte statt Jugendarrest: Das Trie rer Landgericht hat die Strafen gegen mehrere gewaltbereite Eintracht-Fans deutlich abgemildert. Die sechs aus der Ultra-Szene stammenden Fußball-Anhänger wurden verwarnt und müssen eine Geldauflage zahlen.

Trier. Für sechs junge Männer hat sich die Neuauflage des Landfriedensbruchprozesses gegen sie gelohnt: Der vom Trierer Amtsgericht vor einem Jahr verhängte zweiwöchige Jugendarrest bleibt den zwischen 20 und 22 Jahre alten Ultras (siehe Extra) nun doch erspart. Der Vorsitzende der Ersten Kleinen Jugendkammer, Albrecht Keimburg, beließ es bei einer Verwarnung und einer am Einkommen der jungen Männer orientierten Geldauflage zwischen 300 und 1000 Euro.
Hintergrund des Berufungsprozesses am Landgericht waren die knapp zwei Jahre zurückliegenden Vorfälle vor dem Heimspiel des Fußball-Regionalligisten Trierer Eintracht gegen Wormatia Worms.
Laut Anklageschrift der Trierer Staatsanwaltschaft sollen die Ultras damals eine gewalttätige Auseinandersetzung mit den Wormser Fans gesucht haben, die nur durch massiven Polizei-Einsatz verhindert werden konnte. Trotzdem sollen einige Beteiligte Blessuren davongetragen haben. Auch von Beleidigungen ist in der Anklageschrift die Rede.
Mehrere Polizisten, die im ersten Prozess als Zeugen gehört wurden, sagten seinerzeit aus, dass es ohne die mit Hunden und Schlagstöcken angerückte Polizei als Puffer eine Massenschlägerei zwischen Trie rer und Wormser Fans gegeben hätte.
Die Verteidiger der Angeklagten argumentierten dagegen, dass die Gewaltbereitschaft der Eintracht-Fans ebenso wenig nachgewiesen worden sei wie ein gezielter Sturmlauf in Richtung der Wormser Fußball-Anhänger.
Deutliche Worte wählte bei der Erstauflage des Prozesses der Vorsitzende Richter Thomas Becker. "Die Justiz muss sich dieser Entwicklung entgegenstellen; hier herrscht null Toleranz für Randale."
Damit jeder der Beteiligten Zeit und Gelegenheit habe, hinter Gittern über die Konsequenzen dieser Randale nachzudenken, verurteilte der Amtsrichter die damals noch sieben angeklagten Ultras zu Jugendarrest.
Einer der Angeklagten nahm das Urteil damals an, akzeptierte den 14-tägigen Arrest, sechs gingen in Berufung. Zwar verurteilte auch die Berufungskammer die jungen Männer wegen Landfriedensbruchs; aber der Jugendarrest bleibt den Trierer Ultras erspart.
"Das ist vergleichbar mit einer Gelben Karte", sagte Gerichtssprecherin Corinna Kraus unserer Zeitung. Soll heißen: Beim nächsten ähnlichen Vorfall werden die Trie rer Ultras wohl einrücken müssen. sey
Als Landfriedensbruch wird eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung bezeichnet. In der Regel ist damit die Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen gemeint. Aber auch die Androhung von Gewalttätigkeiten aus einer Menschengruppe heraus kann als Landfriedensbruch geahndet werden. Der Begriff stammt aus dem Mittelalter und bezeichnete seinerzeit das zeitliche Verbot einer Fehde. Ultras verstehen sich als glühende Anhänger ihres Clubs - bei Heim- und Auswärtsspielen. Zur Trierer Szene werden etwa 60 bis 70 Ultras gezählt. Ultras nehmen für sich den Erhalt der Fankultur in Anspruch. Viele von ihnen sehen in dem Vorgehen von Polizei und Ordnern gegen Fußballfans Willkür. Auch wenn sie sich bewusst von gewalttätigen Hooligans abgrenzen, machen auch manche Ultra-Gruppen Krawall. sey/red

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