Stolperfalle im Fußball-Regelwerk

Trier · Fußball ist ein einfaches Spiel - diesen Satz hört man immer wieder. 22 Spieler, zwei Tore, ein Ball, dazu ein Schiedsrichter, je nach Liga ohne, mit zwei oder mehr Assistenten. Dann soll noch das Runde ins Eckige, fertig ist die schönste Nebensache der Welt. Aber der Schein trügt.

 Wenn er hält, gibt's die doppelte Strafe: Wehrt ein Torwart einen Elfmeter nach einem absichtlichen Handspiel im Strafraum ab (Symbolfoto), wird der Spieler, der den Regelverstoß begangen und dafür die Rote Karte gesehen hat, nicht nur für ein Spiel, sondern für zwei Spiele gesperrt. TV-Foto: Hans Krämer

Wenn er hält, gibt's die doppelte Strafe: Wehrt ein Torwart einen Elfmeter nach einem absichtlichen Handspiel im Strafraum ab (Symbolfoto), wird der Spieler, der den Regelverstoß begangen und dafür die Rote Karte gesehen hat, nicht nur für ein Spiel, sondern für zwei Spiele gesperrt. TV-Foto: Hans Krämer

Trier. Damit alles ordnungsgemäß abläuft - das ist beim Fußball nicht anders als bei anderen Sportarten - gibt es ein umfangreiches Regelwerk. Das ändert sich von Zeit zu Zeit. Oft verstehen die, auf die es angewandt wird, nicht, was dort schwarz auf weiß geschrieben steht. Manchmal nützt ein solches Werk auch nichts, weil es ausgehebelt wird. Ein solches Kuriosum ist zum Beispiel die "Nothand", die eine lange Diskussion nach sich gezogen hat.
Im November 2011 wurde ein Spieler der SG Riol/Ruwer/Longuich, der im Strafraum mit einem absichtlichen Handspiel ein Tor des Gegners verhindert hatte, Opfer dieser etwas seltsamen Regel. Zu Recht sah der Spieler damals die Rote Karte, der Gegner bekam einen Elfmeter zugesprochen. Eine regelkonforme Entscheidung - und selbstredend schon eine Doppelbestrafung. Damit aber nicht genug. Der Spieler wurde gesperrt, wie es bei "Rot" immer der Fall ist - allerdings nicht für ein Spiel wie üblich, sondern für zwei. Und zwar nur, weil der Torwart seines Teams den Strafstoß gehalten hatte. Hätte der Schütze getroffen, wäre es bei der Sperre von einem Spiel geblieben.
Bernd Reinhart, der Ehrenvorsitzende des SV Ruwer, an den sich der betroffene Spieler hilfesuchend wandte, wollte es selbst nicht glauben. Nun ist Reinhart, von den 50er Jahren bis in die 80er Jahre einer der besten Fußballer und erfolgreichsten Trainer der Region, ein ausgewiesener Fußballkenner. "Ich war genauso ratlos wie der Spieler", gibt Reinhart zu, "deshalb habe ich beim Verband um Aufklärung gebeten."
Wettbewerbsverzerrung?



Es entwickelte sich ein reger Schriftverkehr. Reinhart sah die Dauer der Sperre in Abhängigkeit von Treffer oder Fehlschuss beim Elfmeter als nicht regelkonform, zumindest aber als ungerecht und möglicherweise wettbewerbsverzerrend an.
Er führte Beispiele an. "Liegt die Mannschaft, deren Spieler den Elfmeter verursacht, klar vorne, lässt der Torwart den Ball rein. Sein Team gewinnt dennoch, und sein Mitspieler kommt mit einem Spiel Sperre davon. Weiß der Gegner das, ballert er den Ball neben das Tor, weil wenig später ein weiteres Spiel gegen denselben Konkurrenten ansteht, denn dann wird der "Sünder" mit zwei Spielen Sperre bestraft." Reinhart bat um Aufklärung und forderte: "Der FVR darf solches Handeln nicht dulden."
Er bekam Antwort von Verbandsrechtswart Norbert Weise. Der holt zunächst weit aus. Er fängt bei Fifa-Wettbewerben und Entscheidungen bei Notbremsen von Torhütern an, die die berühmte Doppelbestrafung (Rot und Strafstoß) nach sich ziehen. Und er kündigt immerhin an, dass die Fifa-Kommission sich demnächst mit diesem Thema beschäftigen und entscheiden wird ("Damit ist in den nächsten Monaten zu rechnen"). Eine Verbandstagung zu Beginn des Jahres führte nicht zum Umdenken ("Wir konnten ein von Ihnen gewünschtes Ergebnis nicht herbeiführen"). Außerdem, so Weise: "Die Differenzierung der Sperre beruht nicht auf bestehenden Richtlinien, sondern entspricht ständiger Rechtsprechung der Sportgerichte von Fifa bis DFB." Punkt. Die "nachdrückliche Bitte" Reinharts, den Paragrafen 31 Strafordnung (Unsportliches Verhalten vor, während und nach dem Spiel), "in Zukunft so anzuwenden, dass Unsportlichkeit bestraft wird, ohne neue Unsportlichkeiten zu provozieren", wurde abgelehnt.
Prominentes Opfer


Auch ein Verweis auf das Standardwerk "Ist das noch Sport?" von Prof. Dr. Hans-Egon Rösch, der den Elfmeterschützen im Zwiespalt sieht, "nach Nothand für oder gegen das Sportethos zu entscheiden", half nichts. Stattdessen kam ein Verweis auf ein prominentes Opfer der "ständigen Rechtsprechung": Pirmin Schwegler (Eintracht Frankfurt) wurde nach einer Notbremse im Pokal am 22. Oktober 2010 in der 14. Minute mit Rot vom Platz geschickt. Weil der anschließende Strafstoß nicht verwandelt wurde, sah das DFB-Sportgericht "keine Möglichkeit der Reduzierung auf ein Spiel Sperre".
Liebe Leser, wie sehen Sie die Nothand-Regelung? Mailen Sie uns Ihre Meinung in Kürze (nicht länger als 1000 Zeichen) an fussball@volksfreund.de
Name und Anschrift bitte nicht vergessen!
Extra

Eric Schröder (TuS Mosella Schweich): "Wenn ein Schiedsrichter pfeift, dann macht er das doch, um das Vergehen zu ahnden. Es kann doch nicht sein, dass anschließend nicht das Fehlverhalten, sondern die daraus resultierenden Folgen in das Strafmaß einfließen." Wolfgang Neumann (SG Kyllburg/Badem/Gindorf): "Das höre ich zum ersten Mal. Was soll das denn für eine Begründung haben? Damit ist doch der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Ist das eine Extra-Regel? Ich jedenfalls kenne sie nicht." Patrick Klyk (FSV Salmrohr): "Das ist ja unter Umständen eine Dreifachbestrafung. Und das Schlimme ist: Der, der gefoult hat, wird für den schwachen Schuss des Elfmeterschützen oder die Parade seines Torhüters bestraft. Das geht doch gar nicht. Was haben die beiden Spieler mit dem Akteur zu tun, der des Feldes verwiesen wurde? Nichts!" Robert Jung (SV Mehring): "Ich bin seit den 50er Jahren als Spieler und Trainer im Fußball dabei. Das ist mir noch nie untergekommen. Schlimmer aber ist: Es ist kompletter Blödsinn. Rot ist Rot, und dafür gibt es eine Strafe. Die Dauer davon abhängig zu machen, ob der Elfer drin ist oder nicht, hat doch mit Hand, Notbremse oder sonst was nichts zu tun. Es wird ja auch keine Rote Karte zurückgenommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass es eine Fehlentscheidung war." wir

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort