Fußball Amateurfußballer pausieren jetzt „bis auf Weiteres“

Koblenz/Region · Start ab 20. April ist vom Tisch. Wann es wieder losgeht, ist noch völlig unklar. Sogar die Saison kann nun verlängert werden.

 Noch länger könnte die Pause auf den Amateursportplätzen gehen. Foto: dpa

Noch länger könnte die Pause auf den Amateursportplätzen gehen. Foto: dpa

Foto: dpa/Andreas Gora

Ein Ende der Corona-Krise ist noch nicht in Sicht. Deshalb haben sich die  Präsidenten aller Landesverbände darauf verständigt, den Spielbetrieb im Amateurfußball  „bis auf Weiteres“ auszusetzen. So hat auch die bisherige zeitliche Einschränkung im Fußballverband Rheinland (FVR) – hier wurde der 20. April genannt –  keine Gültigkeit mehr. Eine eventuelle Fortsetzung des Spielbetriebs soll mit mindestens zwei Wochen Vorlauf angekündigt werden. Im Vordergrund stehe dabei immer eine enge Orientierung an die behördliche Verfügungslage.

Mit einem der weitreichendsten Eingriffe in die Spiel- und Jugendordnung hat der Deutsche Fußball-Bund unterdessen den Weg für einen Saison-Abschluss in allen Amateur- und Nachwuchsligen frei gemacht. Erstmals in der Geschichte kann die Saison von der 3. Liga bis in die untersten Spielklassen bei Bedarf über den 30. Juni hinaus verlängert werden. Sofern nötig und kein Abbruch gewollt ist, könne „das Spieljahr 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt beginnen oder notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen“, sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch.

Im Zuge einer Saisonverlängerung können Spielberechtigungen, Wechselfristen und Verträge mit Spielerinnen und Spielern zeitlich angepasst werden. Im Falle eines Saisonabbruchs wären zudem Sonderregelungen zu Auf- und Abstieg möglich.

„Das Maßnahmenpaket gibt vor allem den für den Amateurspielbetrieb zuständigen 21 Landes- und fünf Regionalverbänden nun statuarisch die Möglichkeit, so flexibel wie möglich auf diese Ausnahmesituation und neue Entwicklungen zu reagieren“, sagte Koch.

Der Grundsatz, wonach ein Spieljahr zum 1. Juli eines Jahres beginnt und zum 30. Juni des folgenden Jahres endet, ist für die nächsten 15 Monate außer Kraft gesetzt. Mit Beginn der Saison 2021/2022 sollen wieder die vorherigen Bestimmungen gelten.

Wegen der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie lockert der DFB außerdem die in den Statuten vorgesehenen Strafen bei möglichen Insolvenzfällen in der 3. Liga, den fünf Regionalligen sowie der Bundesliga und 2. Bundesliga der Frauen. Sollten Vereine aus diesen Spielklassen in dieser Saison einen Insolvenzantrag stellen müssen, entfällt der dafür vorgesehene Abzug von neun Punkten bei den Männern beziehungsweise sechs Punkten bei den Frauen komplett.

Tritt ein Insolvenzfall in der kommenden Saison ein, werden dem jeweiligen Club in den Männer-Spielklassen drei Punkte und bei den Frauen zwei Zähler abgezogen. Damit folgt der DFB dem Beispiel der Deutschen Fußball Liga, die die exakt gleichen Strafen für den Profibereich ebenfalls ausgesetzt beziehungsweise modifiziert hat.

In den unteren Spielklassen, wo ein Verein bei einer Insolvenz automatisch als Absteiger feststeht, dürfen die zuständigen Landesverbände für die Dauer der Übergangszeit bis Ende Juni 2021 abweichende Regelungen treffen.

Aufgrund der aktuellen Situation hat sich das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland auf Antrag des Verbandsschiedsrichterausschusses zudem mit den damit verbundenen Folgen für das Schiedsrichterwesen im FVR befasst.

Demnach wird die Überprüfung der Mindestanzahl von zwölf Spieleinsätzen für Schiedsrichter für die aktuelle Saison bereits jetzt, unabhängig von einer möglichen Fortführung der Saison, ausgesetzt. Dies bedeutet, dass die Kontrolle der Einhaltung der zwölf Spieleinsätze nicht durchgeführt wird und eine eventuelle Unterschreitung keine Konsequenzen nach sich zieht. Ferner wird die Überprüfung der Schiedsrichtersollzahl zum Stichtag 1. April ebenfalls ausgesetzt.

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