Zeugen müssen vorerst wieder abziehen

Die für den gestrigen Mittwoch geplante Zeugenvernehmung im Rechtsstreit zwischen dem Fußball-Zweitligisten TuS Koblenz und seinem ehemaligen Geschäftsführer Hermann Gläsner ist geplatzt.

Koblenz. Der Andrang im Saal 121 war groß. Der Rechtsstreit zwischen der TuS Koblenz GmbH und ihrem Ex-Geschäftsführer Hermann Gläsner am Landgericht Koblenz sorgt für großes öffentliches Interesse. Gestern erhofften sich die Beobachter neue Erkenntnisse in dem Verfahren. Daraus wurde jedoch nichts. Der Grund: Gläsners Rechtsbeistand hat einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Ulrich Weiland gestellt.

"Seitens der TuS liegt kein schriftlich festgehaltener Beschluss des Aufsichtsrats zur Klage sowie zur Prozessbevollmächtigung des Anwalts Christoph Schickhardt vor. Ohne diese Voraussetzung darf der Richter aber keine Beweisaufnahme anordnen", begründete Gläsners Anwältin Margit Bastgen (Wittlich). Der Antrag muss nun geprüft werden. Das dürfte mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Insgesamt 14 Zeugen mussten wieder ausgeladen werden.

Warum hat Bastgen, die im Vorfeld der gestrigen Verhandlung die Vorlage mehrerer Schriftstücke angekündigt hatte, die Gläsner entlasten sollen, ihren Antrag nicht schon im Vorfeld eingebracht? "Ich bin auch eine Taktikerin", sagte sie.

Gläsner will vor Gericht erreichen, dass seine fristlose Kündigung im Dezember 2007 als TuS-Geschäftsführer für nicht rechtens erklärt wird. Außerdem geht er gegen die Anschuldigung vor, für teure Spieler-Neuverträge, Punktabzüge und daraus resultierende Kosten verantwortlich zu sein. Der Zweitligist wirft seinem Ex-Geschäftsführer vor, im Sommer 2007 nachträglich und ohne Wissen des Aufsichtsrats höhere Ablöseverträge für die Transfers der serbischen Profis Branimir Bajic und Marko Lomic (beide Partizan Belgrad) unterschrieben zu haben. Weil diese nicht bei ihr vorgelegt worden sein sollen, hatte die Deutsche Fußball Liga (DFL) die TuS mit einem Abzug von sechs Punkten in der Saison 2007/08 und von drei Punkten in der laufenden Spielzeit sowie einem Bußgeld von 200 000 Euro bestraft.

Im Kern geht es um die Frage, ob Gläsner die Transfer-Verträge eigenmächtig verändert oder dies auf Anweisung des TuS-Aufsichtsratschefs Walterpeter Twer getan hat. Aus Sicht der TuS ist Bastgens Befangenheitsantrag eine Verzögerungstaktik. Schickhardt: "Die Gegenseite torpediert damit den eigenen Wunsch, aufklären zu wollen." Nach eigener Auskunft sei die TuS bis gestern damit einverstanden gewesen, einem Vorschlag des Gerichts zuzustimmen. Demnach hätte Gläsner einen Schadensersatz in Höhe von 72 000 Euro (verteilt auf 48 Raten à 1500 Euro) zahlen sollen — gepaart mit einer Ehrenerklärung, also mit einem Fehlereingeständnis. Nun sagt TuS-Geschäftsführer Wolfgang Loos: "Nach dem Befangenheitsantrag lassen wir uns darauf nicht mehr ein."

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