Die Vorwürfe gegen Schwenker und Serdarusic

Kiel (dpa) · Weil das deutsche Strafrecht Schiedsrichterbestechung nicht kennt, muss im Prozess gegen die früheren Verantwortlichen des THW Kiel, Uwe Schwenker und Zvonimir Serdarusic, das Wirtschaftsrecht herhalten.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind das Untreue und Betrug (Schwenker) beziehungsweise Beihilfe dazu (Serdarusic). Beide sollen den Champions-League-Finalsieg 2007 gegen die SG Flensburg-Handewitt durch Bestechung der polnischen Schiedsrichter gekauft haben, so der Vorwurf.

Schon vor Prozessbeginn schloss die Kammer allerdings Betrug und Untreue als Straftatbestände aus. Begründung: Es fehle ein hinreichender Tatverdacht. Für eine Verurteilung wegen Untreue muss dem THW laut Gericht ein Vermögensschaden entstanden sein. Doch der THW Kiel habe durch den Champions-League-Sieg deutlich stärker profitiert, als er durch eventuelle Bestechungsgelder verloren hätte. Auch für Betrug sieht die Kammer keine Anhaltspunkte. Hier fehlt ihr der nötige Nachweis der Täuschung.

Dagegen halten die Richter eine „Straftat gegen den Wettbewerb“, also eine Wirtschaftsstraftat für möglich. Diese lautet: „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr“ (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Sportliche Wettbewerbe könnten mit geschäftlichen Beziehungen verglichen werden, sagt Gerichtssprecher Sebastian Brommann. „Immerhin geht es bei den Einnahmen der Handball-Spitzenvereine um Hunderttausende Euro.“ Schwenker ist auch angeklagt, die THW-Bilanz 2007 unrichtig erstellt zu haben. Er und Serdarusic sollen zudem Geld aus der Vereinskasse genommen haben.

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