Kieler Staatsanwalt sieht keinen Handlungsbedarf

Kiel (dpa) · Nach den schweren Erpressungsvorwürfen des ehemaligen Handball-Managers Uwe Schwenker sieht die Kieler Staatsanwaltschaft vor Beginn des Prozesses keinen Handlungsbedarf. „Es ist bisher keine Strafanzeige erstattet worden“, sagte Oberstaatsanwalt Manfred Schulze-Ziffer.

Sollte es in dem Prozess um angebliche Schiedsrichter-Manipulationen in der Champions League von Anhaltspunkte für eine Erpressung durch Verantwortliche des Bundesliga-Konkurrenten Rhein Neckar-Löwen geben, „dann wird die Staatsanwaltschaft in die Prüfung eintreten“, sagte er.

Die Anwälte des Angeklagten Schwenker hatten in einem Schreiben dem Mannheimer Verein vorgeworfen, den THW Kiel und seinen damaligen Manager Schwenker mit dem vermeintlichen Wissen um Manipulationen in der Champions League erpresst zu haben. Damit hätten sie Ablösesummen von Spielern drücken wollen.

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