Corona-Hilfe für Vereine Kehrtwende bei der Steuer

Trier/Mainz · Corona-Hilfe für Vereine: Im Schutzschirm-Antrag des Landes ist eine entscheidende Änderung vorgenommen worden.

 (Sport-)Vereine, die wegen Corona in Liquiditätsengpässe geraten, können verschiedene Fördermöglichkeiten abklopfen. Beim Schutzschirm des Landes gibt’s dabei eine wichtige Nachjustierung.

(Sport-)Vereine, die wegen Corona in Liquiditätsengpässe geraten, können verschiedene Fördermöglichkeiten abklopfen. Beim Schutzschirm des Landes gibt’s dabei eine wichtige Nachjustierung.

Foto: picture alliance/dpa/Monika Skolimowska

Die Corona-Pandemie stellt viele vor große Herausforderungen. Auch jene, die in der Krise helfen wollen. In Situationen, für die es kein Patentrezept gibt, müssen rasche Antworten gefunden werden.

Das gilt auch für den vom Land Rheinland-Pfalz gespannten Schutzschirm für Vereine in Corona-Not. „Hierbei musste alles sehr schnell gemacht werden. Es war klar, dass es nicht direkt so perfekt sein konnte wie andere Förderprogramme, die über ein dreiviertel Jahr hinweg ausgearbeitet werden“, berichtete Randolf Stich, Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Innenministerium, in einer Videokonferenz, zu  der der SPD-Landtagsabgeordnete Sven Teuber eingeladen hatte.

Umso wichtiger ist es, nachzujustieren, wenn etwas nicht passt. Das ist nun bei einem wichtigen Eingangskriterium des Schutzschirms geschehen, über das der TV vor zwei Wochen berichtet hatte.

Im ursprünglichen Formular wurde abgefragt, ob beim antrag­stellenden Verein eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Dies ist in 2020 der Fall, sofern die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze im Jahr 2019 über 17 500 Euro lagen. Trifft das zu, mussten Vereine bislang (zunächst) den Weg über das Corona-Soforthilfe-Programm für kleine Unternehmen und Soloselbständige gehen, das über die Investitions- und Strukturbank (ISB) abgewickelt wird.

Kritik daran hatte unter anderem das Ehrenmitglied des Handballverbands Rheinland, Herbert Schuhmacher, geübt: „Man muss kein Experte im Vereinsrecht sein, um aus dieser gravierenden Bedingung für eine finanzielle Hilfe ein K.o.-Kriterium abzuleiten, da die Mehrheit der Vereine trotz Gemeinnützigkeit über umsatzsteuerpflichtige Einnahmen verfügen, und genau diese Einnahmen nun weggebrochen sind.“

Mit Skepsis steht Schuhmacher nicht alleine da. „Wir haben von Vereinen die Rückmeldung bekommen, dass es für sie teilweise schwierig ist, zu sagen, welches Programm für sie infrage kommt“, berichtete Stich in der Videokonferenz. Deshalb kam der Vorschlag, im Schutzschirm-Programm statt die Umsatzsteuer- die Körperschaftsteuerpflicht abzufragen. Stich: „Das ist ein klares Kriterium. Da weiß jeder Verein, ob er darunterfällt oder nicht.“

Schuhmacher befürwortet die vollzogene Änderung im Antragsformular: „Damit erhöht sich der Kreis der Vereine, die grundsätzlich antragsberechtigt sind, immens.“ Grund: Erst wenn die Bruttoeinnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (also einschließlich Umsatzsteuer) die Grenze von 35 000 Euro in einem Kalenderjahr übersteigen, wird ein Verein zur Körperschaftsteuer herangezogen.

Stich gab weitere Änderungen bekannt, die einbeziehen, dass im Moment manche Vereine noch gar nicht abschätzen können, inwieweit die Corona-Krise am Ende tatsächlich finanziell ins Kontor schlägt.

So soll es beim Schutzschirm möglich sein, den maximalen Zuschuss von 12 000 Euro auch über mehrere zeitversetzte Anträge in Tranchen abschöpfen zu können. Und für das ISB-Programm gebe es „positive Signale“, dass die Laufzeit über den 31. Mai hinaus verlängert werde.

Was bleibt, ist die Tatsache, dass ein Verein einen durch die Corona-Krise entstehenden Liquiditätsengpass restriktiv nachweisen muss.

Günter Wagner, Vorsitzender des Sportkreises Bernkastel-Wittlich, schlägt stattdessen eine unbürokratischere Variante vor, um die im Schutzschirm-Programm zur Verfügung stehenden zehn Millionen Euro unter die Vereine (unter anderem Sport, Kultur, Naturschutz, Bildung) zu bringen: „Zum Ende des Jahres 2019 lebten in Rheinland-Pfalz rund vier Millionen Menschen. Bei Zugrundelegung dieser Zahl würde sich pro Einwohner unter Berücksichtigung der Landeshilfe in Höhe von zehn Millionen Euro ein Zuschuss von 2,50 Euro ergeben. Würde man diesen Betrag als Basiswert für die Förderung an die Vereine ansetzen, könnte beispielsweise ein Verein mit 100 Mitgliedern mit einem Betrag in Höhe von 250 Euro unterstützt werden.“

Auf die Sportvereine im Land würden nach dieser Formel von den zehn Millionen Euro rund 3,5 Millionen Euro entfallen. Wagner rechnet vor: „Der Landessportbund verzeichnet 1 402 625 Mitglieder in 6034 Vereinen. Die Mitgliederzahl mal 2,50 Euro ergibt  3 506 562,50 Euro. Der Sportkreisvorsitzende ist überzeugt: „Natürlich wäre es diskutabel, Vereine zu fördern, die trotz Corona  keinen so großen Engpass haben und deshalb eigentlich kein Geld bräuchten. Doch mit dem Modell wäre es ganz einfach, alle in den Richtlinien genannten Vereine zu unterstützen.“

Wie komme ich als (Sport-)Verein gut durch die Corona-Krise? Mehrere Internetseiten halten detaillierte Infos zu möglichen Hilfen bereit:

  • sportbund-rheinland.de/index.php?id=787
  • isb.rlp.de/corona-soforthilfe.html
  • corona.rlp.de
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