Aufstieg in die Fußball-Regionalliga Eintracht Trier: Schiedsgericht lehnt Erlass einer einstweiligen Anordnung ab

Trier/Karlsruhe · Die Mitteilung vom Mittwoch der Fußball-Regionalliga Südwest GbR umfasste genau einen Satz: „Wir informieren Sie darüber, dass das zuständige Schiedsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung von Eintracht Trier zur Teilnahme an der Regionalliga Südwest abgelehnt hat.“

 Eintracht Trier Logo

Eintracht Trier Logo

Foto: Verein

Was heißt das nun? Ist der Zug für den SVE, sich mit juristischen Mitteln einen Platz in der Regionalliga zu erkämpfen, endgültig abgefahren? Oder ist lediglich die augenscheinlich vom SVE gewählte „Abkürzung“ einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen worden – und in der Hauptsache wird erst noch entschieden? Diese Fragen ließen sich bis Mittwochabend nicht klären – sowohl Eintracht-Justiziar Ale­xander Bergweiler als auch Geschäftsstellenleiter Björn Berens, Vorstandssprecher Alfons Jochem und der Sportrechtler Markus Schütz, den die Eintracht als ,Schiedsrichter’ in dem Verfahren berufen hat, waren für den TV telefonisch nicht erreichbar.

Bei Wormatia Worms ist die Lage zumindest anders. Nach Auskunft des Vorsitzenden Jochen Schneider liegt der Ball im von der Wormatia gleichfalls angestrengten Schiedsgerichtsverfahren noch bei der Regionalliga, die sich in der Sache bis zum 28. Juli zu äußern habe.

Weiterer Bericht folgt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort