Fußball Eintracht-Einspruch: Verhandlung ist  erst am 10. Januar

Trier/Saarbrücken · Erst am Donnerstag nächster Woche, 10. Januar, kommt es in Saarbrücken zur mündlichen Verhandlung des Protests von Fußball-Oberligist Eintracht Trier gegen die Wertung des Spiels bei Rot-Weiß Koblenz am 25 November (1:1).

Ursprünglich hatte der Vorsitzende der Spruchkammer des Fußball-Regionalverbands Südwest, Heinz Müller, dafür den gestrigen Donnerstag ins Auge gefasst.

Die Spruchkammer hat darüber zu befinden, ob der Unparteiische Jan Dennemärker bei der Entscheidung, nach dem zu frühen Reinlaufen des Eintracht-Verteidigers Godmer Mabouba nach einer Behandlungspause einen Strafstoß zu verhängen, einen Regelverstoß begangen hat, der den Spielverlauf maßgeblich beeinflusst hat (TV berichteten mehrfach). Wenn die Rechtsinstanz des Regionalverbands dem SVE-Einspruch stattgibt, wird es wohl zur Neuansetzung der Partie im Stadion Oberwerth kommen.

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