Fußball Eintracht Trier beantragt Regionalliga-Zulassung – UPDATE: Berufungsgericht tagt am Donnerstag

Trier · Ungeachtet der weiterhin ungeklärten Frage, ob vielleicht doch noch Aufsteiger aus den Fußball-Oberligen Rheinland-Pfalz/Saar, Hessen und Baden-Württemberg in die Regionalliga Südwest zugelassen werden, geht Eintracht Trier auf Nummer sicher.

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Foto: Verein

Auf TV-Anfrage bestätigt SVE-Geschäftsstellenleiter Björn Berens, dass der Verein die Zulassungsunterlagen für die kommende Regionalliga-Saison einreicht. Ein erstes Paket mit Dokumenten zu technisch-organisatorischen Fragen habe die Eintracht fristgerecht bis zum Anfang dieser Woche an die Regionalliga-Geschäftsstelle geschickt. „Wir haben eine Bestätigung erhalten, dass die Unterlagen eingegangen sind“, berichtet Berens.

Weitere notwendige Nachweise wie zur Hinterlegung einer Barkaution in Höhe von 35 000 Euro, für ein Sicherheitskonzept sowie die Meldung von Spielern, Club-Verantwortlichen und eines Fanbeauftragten müssen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen und werden vom SVE ebenfalls erbracht.

Ob das alles für die Katz’ ist, hängt von der Entscheidung des Berufungsgerichts der Regionalliga Südwest ab, an das sich sowohl die Eintracht als auch Wormatia Worms gewandt haben. Beide Vereine gehen damit – wie auch Clubs aus den anderen Oberligen – rechtlich gegen die Entscheidung der Gesellschafterversammlung und der Spielkommission der Regionalliga vor, keine Aufsteiger zuzulassen. Die Regionalliga begründet ihr ,Nein’ damit, dass in den Oberligen coronabedingt weniger als 50 Prozent der Spiele absolviert worden sind.

In der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar liegt nach Ermittlung der Punkte-Quotienten bei Abbruch der Saison die Eintracht an der Spitze (bei acht absolvierten Partien), vor der Wormatia (neun gespielte Partien). Deshalb hatte der Fußball-Regionalverband Südwest die Eintracht als Aufsteiger und die Wormatia als Teilnehmer an Aufstiegsspielen gemeldet. Beide Vereine erachten den Regionalliga-Beschluss unter anderem als formell satzungs- und damit rechtswidrig (der TV berichtete hier).

Wann und wie das Berufungsgericht eine Entscheidung fällen wird, blieb zunächst unklar. Nachfragen zum formalen Verfahren prallten erstmal an einer Mauer des Schweigens ab. Die Regionalliga-Geschäftsstelle äußerte sich auf TV-Anfrage nicht näher zum weiteren Ablauf. Und die betroffenen Vereine Trier und Worms warten noch auf eine Rückmeldung.

Am Mittwochabend dann teilte Torsten Becker, stellvertretender Vorsitzender des Berufungsgerichts, auf TV-Anfrage mit, dass sich das Gericht via Video-Schalte am morgigen Donnerstagnachmittag erstmals mit den Beschwerden befassen wird. Mit einer Entscheidung ist dabei noch nicht zu rechnen.

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