Streit um Aufstieg in die Fußball-Regionalliga Landgericht weist Anträge zurück - Eintracht Trier schiebt Schiedsgerichtsverfahren an

Fulda/Freiberg/Trier · Diese Entscheidung ist in ihrer Aussage deutlich – und sie kommt aus Sicht von Kritikern einem Freifahrtschein gleich. Das Landgericht Mannheim hat die Anträge der Fußball-Oberligisten SG Barockstadt Fulda-Lehnerz (Hessen) und SGV Freiberg (Baden-Württemberg) auf Erlass einstweiliger Verfügungen gegen die Träger der Regionalliga Südwest – ohne mündliche Verhandlungen – zurückgewiesen.

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Foto: Verein

Mit ihren Anträgen wollten sich Fulda und Freiberg ein Aufstiegsrecht erstreiten, nachdem die Gremien der Regionalliga dieses wegen zu wenig absolvierter Spiele in den Oberligen bis zum coronabedingten Abbruch im vergangenen Herbst ausgesetzt haben.

Aus Sicht der 14. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim steht der Regionalliga das Recht zu, über die bestehenden allgemeinen Regelungen hinaus „ergänzende Anforderungen an die sportliche Qualifikation für einen Aufstieg nach billigem Ermessen festzulegen, und zwar auch noch während der laufenden Spielzeit“. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Spielzeit der nachgeordneten Spielklassen nicht vollständig absolviert werden konnte.

Wie berichtet hatte die Regionalliga Ende April mit Verweis auf weniger als 50 Prozent absolvierter Partien in den Oberligen Rheinland-Pfalz/Saar, Hessen und Baden-Württemberg entschieden, zur neuen Saison keine Aufsteiger zuzulassen.

Was sagt Eintracht Trier dazu? Der SVE geht ebenfalls rechtlich gegen das Aufstiegsverbot vor. „Die Entscheidung des Landgerichts Mannheim erhöht nicht unsere Chancen“, sagt Eintracht-Vorstandssprecher Alfons Jochem. Gleichwohl werde der Club ein Schiedsgerichtsverfahren anschieben. Jochem: „Wir erörtern gerade letzte Details eines entsprechenden Schreibens.“ Der SVE will damit nicht nur für sich kämpfen, sondern laut Jochem auch thematisieren lassen, „wo die Verantwortung der Verbände für die aktuell so komplizierte Situation liegt“.

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