Fußballverband Rheinland Saisonfortsetzung: Gespielt wird auch unter 2G

Koblenz/Trier/Bitburg/Wittlich · Die Funktionäre haben die Regeln für den Spielbetrieb nach der Winterpause festgelegt. Was künftig gilt – und was nicht mehr geht.

 Auch wenn die Politik weiterhin die 2G-Regel für Sportveranstaltungen im Freien postulieren sollte, wird die Saison im Fußballverband Rheinland fortgesetzt.

Auch wenn die Politik weiterhin die 2G-Regel für Sportveranstaltungen im Freien postulieren sollte, wird die Saison im Fußballverband Rheinland fortgesetzt.

Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb/Bernd Weißbrod

Im regionalen Fußball steht für die ersten Mannschaften in gut vier Wochen die Fortsetzung der Saison 2021/22 auf dem Plan. Mit Blick auf den Start nach der Winterpause haben die spieltechnischen Ausschüsse des Fußballverbands Rheinland (FVR) festgelegt, dass der Spielbetrieb im Altherren-, Herren- und Frauenbereich sowie in der A-Jugend auch unter 2G-Regeln fortgesetzt wird, sofern dies dann aktuelle staatliche Verfügungslage ist.

Spielverlegungen sind ohne Zustimmung des Gegners künftig nicht mehr möglich – diese Ausnahmeregelung galt vom 3. Dezember an lediglich für die wenigen noch im Jahr 2021 ausstehenden Partien. Sofern eine Mannschaft nicht antreten kann, weil ihr nicht genügend vollständig immunisierte Spielerinnen und Spieler zur Verfügung stehen, ist eine Meldung an das zuständige Sportgericht zwingend notwendig.

Im Kinder- und Jugendfußball (17 Jahre und jünger) geht der FVR derzeit davon aus, dass der Spielbetrieb ohne Einschränkungen und ohne Anwendung der 2G-Regelung für Spielerinnen und Spieler weiter fortgeführt werden kann. 

Der FVR weist darauf hin, dass grundsätzlich der Heimverein für die Kontrolle der 2G-Nachweise verantwortlich ist.

Der Verband hat ein Formular erstellt, das die beiden Vereine vor jedem Spiel ausfüllen und jeweils dem gegnerischen Verein aushändigen müssen. Das Formular sollte doppelt ausgedruckt mitgeführt werden: eines zur Aushändigung und eines für die eigenen Unterlagen. In diesem Formular bestätigen die beiden am Spiel beteiligten Vereine sich gegenseitig, dass alle am Spiel beteiligten Personen, die das Sportgelände des Heimvereins betreten, die Nachweisvorgaben der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung erfüllen.

Jeder Verein ist verpflichtet, die Nachweise der eigenen Mannschaft und des Funktionsteams (alle Personen, die auf dem Spielbericht stehen) vollständig zu kontrollieren, bevor das Formular ausgefüllt und ausgehändigt wird.

Die Prüfung des Nachweises der Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter erfolgt laut FVR über den Heimverein. Es ist ein Nachweis und ein Ausweisdokument mitzuführen, um diese bei Kontrollen vor Ort vorlegen zu können.

Anfang Dezember 2021 hatten die Präsidien des Regionalverbands Südwest, des FVR und des Südwestdeutschen Fußballverbands aufgrund der seinerzeit zu erwartenden Veränderungen in der 29. Landes-Corona-Verordnung kurzfristig entschieden, dass die noch ausstehenden Spiele vor der Winterpause ohne Zustimmung des Gegners verlegt werden konnten. Die Verbände wollten damit allen Fußballern, die zum damaligen Zeitpunkt noch keinen vollständigen Impfschutz vorweisen konnten, die Gelegenheit geben, dies zeitnah nachzuholen und somit kein Spiel ihrer Mannschaft zu verpassen.

Auch jetzt wirbt der FVR weiterhin fürs Impfen – zumindest zwischen den Zeilen in der Begründung für die Saisonfortsetzung unter der 2G-Regel: „Seit Juni 2021 besteht für jede erwachsene Person die Möglichkeit der kostenfreien Corona-Schutzimpfung, die von der Ständigen Impfkommission auch ausdrücklich empfohlen wird. In Rheinland-Pfalz sind mehr als 72 Prozent der Bevölkerung mindestens zweimal geimpft, fast 45 Prozent der Bevölkerung haben sich bereits boostern lassen. Für den Fußballverband Rheinland ist es gleichermaßen Wunsch wie Verpflichtung, den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten, sofern die rechtlichen Vorgaben dies zulassen.“

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