Fast zweifelsfrei: der Videobeweis im Fechten

Leipzig (dpa) · Spätestens seit dem nicht gegebenen Tor für England im WM-Spiel gegen Deutschlands Fußballer ist der Videobeweis im Sport wieder in aller Munde. Im Fechten ist er längst etabliert.

Als umfangreichen Test gab es ihn erstmals bei den Weltmeisterschaften 2005 in Leipzig, fünf Jahre danach gehört er beim Europa-Championat in der Sachsenmetropole längst zum Alltag.

Grundsätzlich kann ein Athlet je Gefecht zweimal strittige Situationen via Technik klären lassen. Fällt die Entscheidung für ihn aus, darf er das beliebig oft anwenden. Richtet sich das Votum des Kampfgerichts zweimal gegen den „Antragsteller“, hat dieser seinen Anspruch aufgebraucht. Nur ein Fechter kann den Beweis einfordern - mittlerweile aber ist diese Regel aufgeweicht, das mit den Händen in die Luft gezeichnete imaginäre „Bild“ für den Monitor als Zeichen des Protests wird auch vom Betreuer akzeptiert - sofern der Sportler das nachmacht.

Und der Videobeweis wird weithin als probate Entscheidungshilfe anerkannt: „Die Vorteile überwiegen eindeutig, Sportler und Trainer akzeptieren diese Art der Klärung viel leichter als nur die Aussage oder Entscheidung eines Kampfrichters“, erläuterte der deutsche Fecht-Sportdirektor Manfred Kaspar.

Willkommener Nebeneffekt: Die Videoaufnahmen der Gefechte dienen Trainern und Sportlern als Anschauungsmaterial zum Lernen und Nachbessern oder zum Einstimmen auf den nächsten Gegner.

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