1:0 für die DFL: Bremen scheitert mit Klage

Bremen · Bremen (dpa) Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat den Vorstoß Bremens abgewehrt, den Profi-Fußball für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zur Kasse zu bitten. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt Bremen erklärte am Mittwoch in erster Instanz die Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen für rechtswidrig und hob sie auf.

Damit setzte sich die DFL mit ihrer Klage durch.
"Wir haben gewonnen", sagte der Präsident und Aufsichtsratschef der DFL, Reinhard Rauball. Er sei erleichtert, aber: "Das war ein Zwischenschritt heute." Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) räumte einen Punktverlust ein, sprach aber von einer sehr differenzierten Entscheidung. Die zentrale Frage, ob das bremische Gebührengesetz verfassungskonform sei, sei von der Kammer zumindest in der mündlichen Verhandlung bestätigt worden. "Das war der erste Auftakt und nicht das Ende der Veranstaltung", sagte Mäurer, der weitere Kostenbescheide ankündigte.
Bremen hatte der DFL nach dem Bundesliga-Nordderby zwischen Werder und dem Hamburger SV am 19. April 2015 erstmals eine Rechnung über 425 718,11 Euro geschickt. Um dieses Spiel ging es als Musterbeispiel in dem Verfahren. Die DFL klagte auf Rücknahme des Bescheids. Insgesamt beläuft sich die Forderung aus Bremen an die DFL inzwischen für mehrere Hochrisikopartien auf über eine Million Euro. Mäurer ließ zunächst offen, ob Bremen in Berufung geht. Man könne ja auch die Bescheide modifizieren, sagte der Senator.
Die Vorsitzende Richterin Silke Benjes begründete das Urteil unter anderem mit Mängeln bei der Gebührenfestsetzung. Vor allem die Berechnungsmethode sei schlicht zu unbestimmt und deshalb rechtswidrig, erläuterte Gerichtssprecherin Verena Korrell. Anders als in der Verhandlung ließ die Richterin im Urteil die Frage über die Rechtmäßigkeit des bremischen Gebührengesetzes offen. In der Verhandlung hatte sie diese nach vorläufiger Einschätzung als verfassungskonform gewertet.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) machte in einem Interview deutlich, dass er den Bremer Vorstoß für falsch hält: "Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und wird im Wesentlichen ausgeführt durch die jeweiligen Polizeien der Länder und des Bundes. Öffentliche Sicherheit und Ordnung herzustellen kann nicht davon abhängig sein, wer dafür bezahlt und wer nicht", sagte er. Der Veranstalter könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was die Besucher der Veranstaltung woanders anrichteten.

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