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Koblenz · Freizeit und Spaß: Beim Sport denkt man zunächst an die schönen Seiten und nicht daran, dass auch einmal etwas schiefgehen kann. Für die den regionalen Sportbünden angeschlossenen Vereine bestehen in Deutschland Versicherungsverträge, die die grundlegenden Risiken abdecken.

Koblenz. Als Datum das Jahr 2015 statt 2014 eingetragen - und schon war es passiert. Durch eine Unachtsamkeit verpasste die zuständige Mitarbeiterin eines Vereins den letztmöglichen Termin zur kostenlosen Stornierung von Räumen. Die Fortbildung fiel aus, die Rechnung bekam der Verein trotzdem.
Auch wenn es zunächst gar nicht viel mit Sport zu tun haben mag: Auch dieser Fall ist einer für die Sportversicherung, die der Sportbund Rheinland (SBR) für seine Mitgliedsvereine mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat. Die im Vertrag enthaltende Vermögensschadensversicherung greift. Was steckt hinter dem SBR-Paket? Der TV beantwortet für Vereinsmitglieder und Übungsleiter wichtige Fragen.
Was deckt der Sportversicherungsvertrag ab?
Der Vertrag enthält vier Komponenten: Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadensversicherung. Die Unfallversicherung sichere im Wesentlichen das Wegerisiko sowie Invalidität aus Sportunfällen ab. Die wichtigste Versicherung für den Verein sei die Haftpflicht, erklärt die zuständige SBR-Abteilungsleiterin Barbara Berg. Diese betrifft alle Schadensersatzansprüche Dritter an den Verein oder für den Verein Handelnde. Das Spektrum reicht von Verletzungen der Aufsichtspflicht (beispielsweise bei Übungsleitern) über Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten bis hin zu Eigentumsschäden. Es muss sich dabei um satzungsmäßige Veranstaltungen des Vereins handeln.
Wer ist versichert?
Vereinsmitglieder, Übungsleiter, Schiedsrichter, Bedienstete und Helfer. Diese sind sogar dann versichert, wenn sie nicht Mitglied des Vereins sind, aber beispielsweise bei einem Vereinsfest helfen.
Wer ist nicht versichert?
Für Nichtmitglieder, die aktiv an Vereinsveranstaltungen teilnehmen, besteht kein Unfallversicherungsschutz über den SBR-Sportversicherungsvertrag. Auch dann nicht, wenn sie später dem Verein beitreten. Das trifft beispielsweise beim Schnuppertraining oder Kursen zu. Der Verein kann eine Nichtmitgliederversicherung gesondert abschließen. Ebenso sind Besucher und Zuschauer von Sportveranstaltungen nicht durch den Sportversicherungsvertrag abgesichert.
Sind Wettkampffahrten im Privatautos abgesichert?
Personenschäden sind laut Barbara Berg abgesichert, aber nicht das Auto. Deshalb mache eine Zusatzversicherung bei Vereinen mit Spielbetrieb, bei denen die Eltern die Kinder zum Beispiel zu Spielen fahren, Sinn.
Was ist im Schadensfall zu tun, wenn sich zum Beispiel ein Vereinsmitglied beim Fußballtraining verletzt?
"Wir sagen den Vereinen, dass sie jeden Unfall, auch jeden Bagatellunfall, melden sollen", sagt Berg. Für die Behandlung selbst kommt die Sportversicherung zwar nicht auf, aber auch manche vermeintlich kleine Verletzung kann Folgeschäden verursachen. Es sei wichtig, dass der Fall von Beginn an bei der Versicherung dokumentiert sei, um gegebenenfalls Invaliditätsleistungen zu erhalten. Unfall- und Haftpflichtschäden können auch online angezeigt werden.
Was ist der Unterschied zwischen der Sport- und der gesetzlichen Unfallversicherung?
Neben dem Sportversicherungsvertrag gibt es die gesetzliche Unfallversicherung über die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Über diese genießen alle Arbeitnehmer in Vereinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Arbeitnehmer sind in diesem Fall alle Übungsleiter, ehrenamtlich Tätigen und diejenigen, die arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten ausführen. Dabei gilt, dass die Tätigkeit mehr als zwei Stunden dauern muss. Sonst zählt sie zu den Mitgliedspflichten. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet dabei mehr Leistungen, von der Erstversorgung bis zur Rehabilitation.
Sind Vorstandsmitglieder gesetzlich unfallversichert?
Wahlämter sind nicht mitversichert. Sie können aber ebenso wie Schieds- und Kampfrichter freiwillig bei der VBG versichert werden.
Weitere Informationen im Internet: www.sportbund-rheinland.de

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