Rechtsseminar für Vereine: Wann der Vorstand haftet

Trier · "Wir stehen immer mit einem Bein im Gefängnis", hört man öfter von Vereinsvorständen. Ganz so ist es nicht.

In der Tat aber können Vorstandsmitarbeiter in bestimmten Fällen auch persönlich haftbar gemacht werden. Ein Kurzseminar des Sportbunds Rheinland mit dem Sportkreis Trier-Saarburg informiert am Donnerstag, 19.April, über neue gesetzliche Regelungen zur Haftung ehrenamtlicher Vereinsvorstände. Referent ist der Rechtanwalt Elmar Lumer, Lehrreferent SBR.
Infos zu Seminarort (in Trier) und Uhrzeit bei der Anmeldung: Sportbund Rheinland, Telefon 0261/135-161 oder -212; E-Mail: akademie@sportbund-rheinland.de
red

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