SPORTPOLITIK: Positives fürs Ehrenamt
TRIER. (fm) Jubel bei den Sportkreisen, Vereinen und Übungsleitern in der Region: Die Trainer, Ausbilder und Kursleiter können weiterhin bis zu 1848 Euro pro Jahr als Entschädigung erhalten, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.
Diese Regelung gilt allerdings nur für nebenberufliche Tätigkeiten. Und: Alles, was die Summe von 1848 Euro im Jahr überschreitet, muss versteuert werden. Die Übungsleiterpauschale gilt auch für Chorleiter, Dirigenten, für Lehrtätigkeit in der Aus- und Fortbildung sowie Kurse und Vorträge an Schulen und Volkshochschulen und Erste-Hilfe-Kurse. Bei den Sportfunktionären zwischen Daun und Konz hat vor allem die Entscheidung der Bundesregierung für Erleichterung gesorgt. Obwohl der Geschäftsführer des Sportbunds Rheinland, Christoph Niessen, schon damit gerechnet hatte: "Und dennoch ist dies ein wichtiges psychologisches Signal für das Ehrenamt", sagt Niessen. Die Sportkreise und Vereine teilen diese Ansicht. Die Geschäftsführerin des TV Wittlich, Petra Thedard, sieht in der Entscheidung der Bundesregierung gar eine Stärkung des Ehrenamtes. Allerdings äußerst sie auch Kritik: "Ich finde es nicht in Ordnung, dass die Pauschale auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird." Gerade für größere Vereine, wie die Post-Sport-Telekom Trier mit 3500 Mitgliedern oder die TG Konz (2200 Mitglieder) sind die Übungsleiter enorm wichtig. Nahezu alle Trainer bekommen hier eine Aufwandsentschädigung. In einem Punkt sind sich alle Vereine einig: "Die Regelung ist Grundlage für die Arbeit in gemeinnützigen Vereinen", sagt der Vorsitzende des TV Hermeskeil, Ulrich Schmitt, stellvertretend für seine Kollegen. Und Horst Reißenweber, Chef des Sportkreises Daun weiter: "Es ist heute sowieso schon schwierig, Leute zu finden, die überhaupt noch Trainer oder Kursleiter sein wollen. Daher ist die Übungsleiterpauschale umso wichtiger für die Vereine." In den Zeiten harten Sparens sind die Kürzungspläne der Bundesregierung bei der Übungsleiterpauschale zumindest vorerst vom Tisch.