Straßenausbau
: Neues Gesetz zu Anliegerbeiträgen
(cweb) Es rumort in vielen Gemeinden, als der Landtag im Mai die gesetzlichen Vorgaben für die Straßenausbau-Beiträge ändert. Ab 2024 sind überall wiederkehrende Beiträge Pflicht. Gemeinden, die noch Einmalbeiträge nur von direkten Anliegern betroffener Straßen erheben, müssen ihr System rechtzeitig umstellen.