Auch Ortsvorsteher-Stichwahl ist per Brief möglich

Wer seine Stimme bei den Ortsvorsteher-Stichwahlen in Trier per Brief abgeben will, hat jetzt noch Gelegenheit dazu. Der TV beantwortet die wichtigsten Fragen.

 Briefkasten statt Urne: Per Brief lässt sich auch wählen. Foto: dpa

Briefkasten statt Urne: Per Brief lässt sich auch wählen. Foto: dpa

In welchen Trierer Stadtteilen stehen Stichwahlen an?
Es geht um die Ortsvorsteher von Kürenz, Mitte-Gartenfeld, Pfalzel, Tarforst, Trier-Nord, Trier-Süd und Trier-West/Pallien. Die jeweiligen Wahllokale sind am Pfingstsonntag, 8. Juni, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wie bekommen diejenigen Briefwähler, die schon vorab einen Wahlschein für eine mögliche Stichwahl beantragt haben, ihre Unterlagen?
Die Stadt sendet die Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen seit Montag automatisch zu.
Wie können Bürger noch Briefwahl beantragen?
Wahlberechtigte können durch Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Wahlbüro (Rathaussaal am Augustinerhof), mithilfe eines Vordrucks im Internet ( www.trier.de ) oder durch eine E-Mail an wahlen@trier.de Briefwahl beantragen.Kommunalwahl 2014


Der Wähler sollte seinen Antrag mit seinen persönlichen Angaben zur eindeutigen Zuordnung mailen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Adresse sowie gegebenenfalls Wählerverzeichnisnummer und Wahllokal. Eine Unterschrift per Mail ist nicht notwendig. Das Briefwahlbüro ist bis Freitag, 6. Juni, um 18 Uhr geöffnet. Der Wähler kann auch dort wählen. Bei Briefwahl per Post ist die Dauer des Postwegs zu beachten.
Was sollen Wähler mitbringen?
Wähler sollten die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis mitbringen. Falls keine Benachrichtigung mehr vorhanden ist, reicht der Ausweis aus. cus

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