Bekanntgabe der Details zum Wahltag
Spätestens sechs Tage vor der Wahl müssen die Wahlleiter Öffnungszeiten und Ort des Wahlorts, die Wahlbezirke, den Stimmzettel und das Wahlverfahren bekannt geben.
28.06.2013
, 15:00 Uhr
Spätestens sechs Tage vor der Wahl müssen die Wahlleiter Öffnungszeiten und Ort des Wahlorts, die Wahlbezirke, den Stimmzettel und das Wahlverfahren bekannt geben.