Briefwahl: So klappt es

Trier · Nicht nur am Wahltag können Bürger ihre Stimme abgeben - das ist lange im Voraus auch mit der Briefwahl möglich. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.

 En Farbtupfer an der Hausfassade: Immer öfter werden Briefkästen in auffälligen Farben an die Wand geschraubt, beispielsweise das feuerwehrrote Modell „Piano“ von Burg-Wächter. Foto: Burg-Wächter

En Farbtupfer an der Hausfassade: Immer öfter werden Briefkästen in auffälligen Farben an die Wand geschraubt, beispielsweise das feuerwehrrote Modell „Piano“ von Burg-Wächter. Foto: Burg-Wächter

Wer darf die Briefwahl ausüben?

Jeder, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das ist praktisch jeder Deutsche über 18 Jahre. Von der Wahl ausgeschlossen sind ausländische Staatsbürger.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Mit einem formlosen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines - persönlich und mündlich bei der zuständigen Behörde (in der Regel das Einwohnermeldeamt der Gemeinde, in der man seinen Erstwohnsitz hat) oder schriftlich per E-Mail oder Brief. Übrigens: Ein Antrag per Telefon ist nicht möglich.

Ab wann kann ich eine Briefwahl beantragen?

Jederzeit - auch ohne Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Die Unterlagen samt Stimmzettel erhält man allerdings erst, nachdem die Bewerber öffentlich bekanntgegeben wurden.

Bis wann kann ich eine Briefwahl beantragen?

Bis zwei Tage vor der Wahl, also in diesem Fall bis Freitag, den 20. September 2013, 18 Uhr. Ausnahme: eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung. Dann können die Wahlunterlagen auch am Wahltag selbst bis spätestens 15 Uhr beantragt werden.

Welche Unterlagen gehören zur Briefwahl?

Der Wähler erhält den amtlichen Stimmzettel (mehr zum Wahl-ABC finden Sie hier ) und einen Wahlschein, dazu einen blauen Umschlag (nur für den ausgefüllten Stimmzettel!) und einen roten Umschlag (in den wird der blaue Umschlag gesteckt). In den roten Umschlag wird auch der vom Wähler zu unterschreibende Wahlschein gesteckt. Der rote Umschlag beinhaltet die Adresse des zuständigen Wahlbüros, er kann direkt dort abgegeben werden oder innerhalb von Deutschland unfrankiert per Post zugesandt werden.

Bis wann muss der Brief mit dem Stimmzettel abgeschickt oder abgegeben werden, damit die Stimme zählt?

Der Brief muss bis allerspätestens 18 Uhr am Wahltag bie der Wahlbehörde vorliegen, andernfalls wird der Stimmzettel nicht berücksichtigt. Briefwähler benutzen dafür entweder den klassischen Postversand (empfohlen wird, den Brief spätestens drei Werktage vor der Wahl abzusenden), oder sie geben den Brief persönlich bei der Wahlbehörde ab.

Wenn ich die Briefwahlunterlagen abhole, kann ich dann auch direkt meine Stimme abgeben?

Ja, das ist möglich - natürlich erst, nachdem man den ausgehändigten Stimmzettel ausgefüllt und in den dazugehörigen Umschlägen verschlossen hat. In diesem Fall erspart man sich den Versand oder die nachträgliche Abgabe.

Weitere Informationen zur Briefwahl gibt es hier:
- Einwohnermeldeämter
- Landeswahlleiter
- Bundeswahlleiter

Quellen:
Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Bundeswahlgesetz
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