Bundestagswahl: Überhang an Sitzen

Das Lexikon zur Bundestagswahl von volksfreund.de: 598 Abgeordnete umfasst der Bundestag - tatsächlich könnten es nach der Wahl einige mehr sein. Der Grund sind Überhangmandate.

(mc) Entscheidend für die Stärke einer Partei im Bundestag ist nämlich deren Anteil an der Zweitstimme (siehe links). Sie muss daher auf so viele Listenmandate auf ihrer Landesliste verzichten, wie sie an Mandaten über die Erststimme gewonnen hat. Beispiel: Partei A gewinnt im Bundesland X zehn Sitze. Vier davon hat sie bereits über Direktkandidaten gewonnen. Von der Landesliste ziehen daher nur die sechs bestplatzierten Bewerber in den Bundestag ein.

Gewinnt in einem Bundesland eine Partei hingegen mehr Mandate über die Erststimme, als ihr dort nach der Zweitstimme prozentual betrachtet zustehen würden, kommt es zu den Überhangmandaten. In diesem Fall verbleiben die Direktmandate bei der Partei, von der Landesliste rücken hingegen dem Überhang entsprechend viele Kandidaten nach. Die Gesamtzahl der Sitze im Deutschen Bundestag erhöht sich entsprechend um die Zahl der Überhangmandate. Bei der Bundestagswahl 2005 gab es insgesamt 16 Überhangmandate - unter anderem eines im Saarland für die SPD und drei in Baden-Württemberg für die CDU.

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