Bundestagswahl Faktencheck: Unterschrift auf Stimmzettel? Blöde Idee!

Manche Menschen wittern bei jeder Wahl Betrug seitens des Staats - und geben anderen folgenschwere Tipps. Etwa den, dass man seinen Stimmzettel unterschreiben soll. Was natürlich Unsinn ist, weil genau das die Stimme ungültig macht.

BEHAUPTUNG: Man muss seinen Stimmzettel unterschreiben.

BEWERTUNG: Falsch.

FAKTEN: Eine Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel „einen Zusatz oder Vorbehalt enthält“, so das Bundeswahlgesetz. Eine Unterschrift wäre ein solcher Zusatz. Auf den Stimmzettel gehören bei der Bundestagswahl nur die beiden Kreuze für Erst- und Zweitstimme.

Wer per Briefwahl abstimmt, muss die Versicherung an Eides Statt auf einem anderen Zettel, dem Wahlschein, unterschreiben. Dadurch versichert man, den beigefügten Stimmzettel persönlich - oder als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des Wählers - gekennzeichnet zu haben.

(dpa)
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