Bußmers Kandidatur bleibt ungewiss

Ob sich der erkrankte Ralf Bußmer der Urwahl des Wittlicher Bürgermeisters am 7. Juni stellen wird, bleibt vorerst offen. Im Entwurf für die Stellenausschreibung, über den der Stadtrat kommende Woche zu beraten hat, steht: "Es ist davon auszugehen, dass sich der derzeitige Stelleninhaber bewirbt".

Wittlich. (sos) Ein klares Ja oder Nein von Ralf Bußmer zu der Frage, ob er nach seinen ersten acht Jahren als Bürgermeister nochmals für dieses Amt kandidieren will, müssen die Wittlicher damit abwarten. Laut Entwurf der Stellenausschreibung erbittet die Stadtverwaltung von Interessenten eine Bewerbung bis zum 27. März. Weiterhin ist neben der Bewerbung die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags erforderlich. Dazu ist die Ausschlussfrist am 27. April. Letztere gilt auch für den amtierenden Bürgermeister. "Er muss sich nach dem Wahlgesetz bis 27. April geäußert haben", informiert Ulrich Jacoby, Pressesprecher der Stadtverwaltung.

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