Die Wähler müssen wieder ran

Parallel mit der Bundestagswahl am 27. September stehen in vier Orten der Verbandsgemeinde Prüm erneut Urwahlen zum Ortsbürgermeister an. Weder in Heisdorf noch in Feuerscheid und Winterspelt hatten die antretenden Kandidaten die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen können.

 Noch mehr Wahlen: Die Bürger in Heisdorf, Feuerscheid, Winterspelt und Lascheid müssen am 27. September noch einmal an die Wahlurnen. TV-Foto: Archiv/Dagmar Schommer

Noch mehr Wahlen: Die Bürger in Heisdorf, Feuerscheid, Winterspelt und Lascheid müssen am 27. September noch einmal an die Wahlurnen. TV-Foto: Archiv/Dagmar Schommer

Prüm/Arzfeld. (ch) Nicht einmal ein Viertel der Wähler stimmte bei der Kommunalwahl am 7. Juni in Feuerscheid für Giesela Thiel, die die Nachfolge von Ernst Görgen antreten wollte und die einzige Kandidatin war. Auch in Winterspelt gab es keine Alternative, trotzdem bekam Amtsinhaber Hubert Tautges keine Mehrheit. Auch in Heisdorf versagten die Bürger einem amtierenden Ortsbürgermeister die Gefolgschaft: Alois Junk-Alff fiel mit 54,39 Prozent Nein-Stimmen durch. Deutlich war die Ablehnung der Wähler in Lascheid: Manfred Colles bekam nur 33,9 Prozent der Stimmen.

Daher müssen die Wähler in diesen Gemeinden in die Zusatzrunde, die parallel zur Bundestagswahl am 27. September angesetzt ist. Denn fällt bei einer Urwahl der einzige Kandidat durch, muss eine erneute Urwahl angesetzt werden, sagt Wolfram Probst, Büroleiter der Verbandsgemeinde Prüm. Anders ist es, wenn sich von Anfang an niemand zur Urwahl gestellt hat. Dann kann der Gemeinderat in seiner ersten Sitzung einen neuen Ortsbürgermeister wählen.

Der neue Meldeschluss, bis zu dem sich die neuen Kandidaten beworben haben müssen, ist Montag, 17. August, 18 Uhr. Erst wenn auch bei dieser Wahl niemand mit der Mehrheit der Stimmen zum Ortsbürgermeister gewählt werden sollte, kann der Gemeinderat jemanden wählen.

"Bis dahin bleibt der bisherige Ortsbürgermeister geschäftsführend in Amt", sagt Probst. Sollte sich dies aber zu lange hinziehen, kann er seine Entlassung beantragen, der dann auch stattgegeben werden muss, sagt Probst. Der Nächste in der Reihe ist der erste Beigeordnete, der dann die Amtsgeschäfte übernehmen kann. Legt auch er sein Amt nieder, kann die Kreisverwaltung jemanden mit der Führung der Amtsgeschäfte beauftragen.

"In der Regel ist das der Bürgermeister der Verbandsgemeinde", sagt Probst. So weit komme es aber nur in den seltensten Fällen, weil die Gemeinden schon sehr bestrebt seien, diese "Fremdverwaltung" zu vermeiden.

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