Alkohol und Glas sind tabu

Trier · Nach den massenhaften Ausrastern in diesem Jahr beugen die Behörden vor: An Weiberfastnacht 2013 gilt in weiten Teilen der Altstadt ein Alkohol- und auf dem Hauptmarkt zusätzlich ein Glasverbot. Mehr als 100 Polizeibeamte und Rathausmitarbeiter sollen über die Einhaltung wachen.

Trier. "Fröhlich feiern in Trier - aber sicher" - unter diesem Motto steht der Weiberfastnachtstag ("Fetter Donnerstag") 2013. "Das ist natürlich bewusst doppeldeutig gemeint", betont Bürgermeisterin und Jugenddezernentin Angelika Birk. Feiern: selbstverständlich. Dafür, dass alles ohne Risiken und Nebenwirkungen vonstatten geht, soll eine Gefahrenabwehrverordnung sorgen.
Schock wirkt nach


Erarbeitet wurde vor dem Hintergrund des immer noch tiefsitzenden Schocks vom 16. Februar dieses Jahres.
60 junge Leute mussten damals mit zum Teil lebensbedrohlichen Alkoholvergiftungen ins Krankenhaus gebracht werden; außerdem zählte die Polizei 42 Straftaten.
Das Gesamtbild hatte sich aber erst gezeigt, als alle Behörden und Rettungsdienste hinterher gemeinsam Bilanz zogen. Polizeidirektionschef Werner Funk spricht von einem "erschreckenden Ausmaß und unglaublicher Intensität": Viele Jugendliche und junge Erwachsene hätten sich alleine zu dem Zweck auf dem Hauptmarkt versammelt, um sich mit selbst mitgebrachten Alkoholika bis zur Besinnungslosigkeit zu betrinken. Als die Stimmung immer aggressiver wurde, sprach die Polizei 100 Platzverweise aus und nahm neun Personen in Gewahrsam.
Ob die am Runden Tisch erarbeitete Verordnung wirklich in der Lage ist, Auswüchse zu verhindern, vermag Funk "nicht zu sagen. Aber wir bekommen nun endlich ein wirksames Handlungsinstrumentarium, das es uns ermöglicht, frühzeitig einzugreifen." Der Polizeichef kündigt den Einsatz von 100 Beamten an, die gemeinsam mit dem Kommunalen Vollzugsdienst für die Einhaltung der Verordnung sorgen sollen. Die Stadt-Jugendpflege will das "Sicher feiern"-Projekt mit alternativen Veranstaltungen unter anderem im Exzellenzhaus und im Mergener Hof unterstützen. Die 28 weiterführenden Schulen in und um Trier seien "sensibilisiert", versichert Schulreferatsleiter Klaus-Günter Süßmann von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Noch offen ist, ob die von der Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval (ATK) geplante traditionelle Hauptmarktfete mit Prinzenproklamation in verkürzter Version (Ende bereits um 13 Uhr) genehmigt wird.
Verabschiedet werden soll die Gefahrenabwehrverordnung am kommenden Donnerstag vom Stadtrat.Meinung

Konsequente Notbremse
Kaiserslautern und Koblenz machen\'s vor: Wo guter Feierwille massenhaft missbraucht und zum Anlass für Rudelbesäufnisse wird, da ist die Toleranzgrenze überschritten. Von Sicherheits- und gesundheitlichen Aspekten ganz zu schweigen. Insofern ist die Gefahrenabwehrverordnung für Weiberfastnacht 2013, die der Stadtrat nächste Woche absegnen soll, eine konsequente Notbremse. Aber sie wird die Ursachen nicht bekämpfen. Sie ersetzt weder elterliche Fürsorge noch kann sie verhindern, dass sich Schüler lange vor 13 Uhr "vom Acker machen" - und das möglicherweise schon nicht mehr nüchtern. Das Problem wird - lokal begrenzt - angegangen. Ein trockengelegter Hauptmarkt ohne Scherben und Betrunkene ist eine feine Sache, garantiert aber nicht, dass es auch in der Ostallee oder im Palastgarten friedlich zugeht. r.morgen@volksfreund.deExtra

Kernpunkt der Gefahrenabwehrverordnung für Weiberfastnacht 2013 (7. Februar) ist ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum: Zwischen 9 und 19 Uhr darf in der Fußgängerzone und anderen weiten Teilen der Altstadt Alkohol weder mit sich geführt noch konsumiert werden - ausgenommen Bewohnern der Verbotszone oder Besuchern von nicht jedermann zugänglichen Veranstaltungen. Außerdem ist es zwischen 9 und 19 Uhr untersagt, den Hauptmarkt mit Glasgetränkebehältnissen (Flaschen, Gläsern, Krügen, Karaffen) zu betreten. Wer gegen Alkohol- und/oder Glasverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. rm.

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