Amtsgericht Saarburg an Fastnachtstagen zu

Saarburg · Das Amtgericht Saarburg hat am Rosenmontag, 8. Februar, und Fastnachtsdienstag, 9. Februar, geschlossen. In besonders dringenden Fällen kann an beiden Tagen in der Zeit von 6 bis 21 Uhr der zentrale richterliche Bereitschaftsdienst (LG Trier) erreicht werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Amtsgerichts Saarburg. Für den nichtrichterlichen Bereich besteht beim Amtsgericht Saarburg selbst von 10 bis 12 Uhr ein Dienst für eilige Angelegenheiten. red

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