Fragen und Antworten zur Landtagswahl 2011 in Rheinland-Pfalz

Trier · Wer wird gewählt, wer darf wählen, wie und wo beantragt man die Briefwahl? volksfreund,de beantwortet die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 27. März 2011.

Wann wird gewählt? Am Sonntag, dem 27.März 2011. Die Wahllokale öffnen um 8 Uhr und sind bis 18 Uhr geöffnet. Danach beginnt die Auszählung (mehr dazu in diesem Beitrag).

Was oder wer wird gewählt? Die insgesamt 101 Abgeordneten des künftigen Landtags für die Sitzungsperiode 2011 bis 2016. Zur Wahl stehen dabei zum einen Direktbewerber und zum anderen Kandidatenlisten von Parteien und Wählervereinigungen. Bei der letzten Landtagswahl 2006 buhlten insgesamt 293 Direktbewerber sowie 14 Parteien und eine Wählervereinigung um die Gunst des Wählers - den Einzug schafften aber nur SPD, CDU und FDP.

Steht am 27. März nur die Wahl des Landtags an? In manchen Orten finden zeitgleich zur Landtagswahl auch andere Wahlgänge statt. Im Kreis Bernkastel-Wittlich steht der Landrat zur Wahl, in der Hunsrückgemeinde Thalfang der Ortsbürgermeister. In Trier wird der Ortsvorsteher von Trier-West neu bestimmt. Und in den Eifelgemeinden Rommersheim und Plütscheid stehen voraussichtlich zum 27.März Ortsbürgermeisterwahlen an. Generell wird 2011 in mehreren Bundesländern gewählt.

Wer darf nun den Landtag wählen? Jeder Einwohner des Landes Rheinland-Pfalz, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und länger als drei Monate seinen Wohnsitz im Bundesland hat. Der Wähler muss zudem im Wählerverzeichnis registriert sein. Ist das nicht der Fall, sollten sich Betroffene an die örtliche Gemeindeverwaltung wenden.

Wo wird gewählt? Vor der Wahl erhält jeder Wahlberechtigte per Brief eine Wahlbenachrichtigung. Auf diesem ist auch die Adresse des zuständigen Wahllokals aufgelistet. Das kann ein Raum in einem Verwaltungsgebäude, einer Schule oder einer Turnhalle sein. Mit der Wahlbenachrichtigung erhält sein Besitzer im Wahllokal den eigentlichen Stimmzettel zum Ausfüllen.

Ich habe am Wahltag aber keine Zeit, das Wahllokal aufzusuchen. Kann ich auch vorher wählen? Ja, und zwar per Briefwahl. Die kann bis zu zwei Tage vor der Wahl, 18 Uhr, in diesem Fall also Freitag, den 25. März 2011, beantragt werden. In Ausnahmefällen ist der Antrag sogar noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr möglich (etwa bei einer nachgewiesenen Erkrankung). Wichtig ist allerdings, dass der Brief mit dem ausgefüllten Stimmzettel spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, bei den Behörden vorliegt. Andernfalls wird die Stimme nicht berücksichtigt.

Wie beantrage ich die Briefwahl? Die Briefwahlunterlagen kann der Wähler formlos anfordern, sowohl in schriftlicher Form (also auch per E-Mail) oder mündlich. Per Telefon ist ein Antrag aber nicht möglich. Wichtig: Der Briefwähler muss Namen, Geburtsdatum und Adresse im Antrag nennen. Es gibt auch die Möglichkeit, jemand anderes mit einer schriftlichen Vollmacht den Antrag stellen zu lassen. Wer die Papiere direkt in seiner Behörde abholt, kann auch direkt vor Ort seinen Stimmzettel ausfüllen und im Umschlag abgeben.

Besteht eigentlich eine Wahlpflicht? Nein. Bei der letzten Landtagswahl 2006 betrug der Anteil der Nichtwähler übrigens satte 41,8 Prozent.

Wie viele Stimmen hat der Wähler? Genau zwei. Die so genannte Wahlkreisstimme und die Landesstimme.

Was ist die Wahlkreisstimme? Rheinland-Pfalz wird zur Wahl in vier Wahlbezirke aufgeteilt, die wiederum insgesamt 51 Wahlkreise umfassen. In jedem Wahlkreis stellen sich mehrere Direktbewerber zur Wahl. Sieger im jeweiligen Wahlkreis ist der Kandidat mit den meisten Stimmen. Mit der Wahlkreisstimme werden somit 51 der insgesamt 101 Abgeordneten im Landtag bestimmt: ein Abgeordneter pro Wahlkreis.

In der Region Trier gibt es insgesamt sieben Wahlkreise. Die Bewerber werden in der Regel von Parteien oder Wählervereinigungen nominiert, es sind aber auch Einzelbewerbungen möglich. Bei der Wahl 2006 gab es beispielsweise landesweit drei Solobewerber. Keiner von ihnen zog allerdings damals ins Parlament ein. Eine Übersicht über die Kandidaten in Ihrem Wahlkreis finden Sie hier.

Und die Landesstimme ? Mit dieser entscheidet sich der Wähler nicht für eine bestimmte Person, sondern für die Kandidatenliste seiner favorisierten Partei oder Wählervereinigung. Über diese Listen werden die weiteren 50 Sitze im Landtag besetzt. Der Wähler kann aber nicht die Reihenfolge der gelisteten Kandidaten ändern, und ebensowenig sie herauslöschen oder neue Namen hinzufügen.

Einen Sieger im jeweiligen Wahlkreis gibt es in dieser Form nicht, die Stimmen werden auf Landesebene zusammengerechnet. Wer von diesen Listen letztlich in den Landtag einzieht, das hängt von der Sitzverteilung und der Anzahl der Direktkandidaten ab, die für die jeweilige Partei direkt den Landtag erreichen. Grundsätzlich haben die Bewerber die größten Chancen auf Einzug ins Parlament, die auf der Liste möglichst weit oben stehen.

Reicht eine einzelne Landesstimme für den Einzug in den Landtag? Nein. In Rheinland-Pfalz gilt wie auf Bundesebene die Fünf-Prozent-Hürde. Heißt: Eine Partei oder Wählervereinigung muss mindestens fünf Prozent aller gültigen Landesstimmen gewinnen, um in den Landtag einziehen zu können – und das ist nicht wenig: Bei der letzten Landtagswahl 2006 musste eine Partei zwischen Hochwald und Westerwald mindestens 87.655 Stimmen gewinnen, um im Landtag vertreten zu sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Landes- und einer Bezirksliste? Eine Landesliste ist eine Bewerberliste auf Landesebene. Auf einer Bezirksliste sind hingegen nur Kandidaten aus dem jeweiligen Wahlbezirk (vier in ganz Rheinland-Pfalz) gelistet. Die Region Trier gehört zum Wahlbezirk 2. Für die Berechnung des Stimmenanteils werden die Bezirkslisten einer Partei auf Landesebene zusammengerechnet. Eventuell anfallende Sitze müssen dann auf die jeweiligen Bezirkslisten verteilt werden.

Welche Stimme ist nun entscheidend? Die Landtagswahl ist eine „personalisierte Verhältniswahl“. Die Personenwahl bezieht sich auf die Wahlkreisstimme. In welcher Mannschaftsstärke aber die Parteien oder Wählervereinigungen dieser Direktkandidaten im Landtag vertreten sein werden, entscheidet sich über die Landesstimme. Grob gesagt: Gibt beispielsweise jeder zweite Wähler einer bestimmten Kandidatenliste seine Stimme, hätte besagte Liste am Ende 50 Prozent der Stimmen gewonnen – und damit zunächst mal etwa 50 Prozent der Sitze im Landtag sicher – unabhängig davon, wie viele ihrer Kandidaten in einem Wahlkreis direkt gewählt worden sind.

Die „Landesstimme“ bestimmt also, in welchem Stärkeverhältnis die gewählten Parteien und Wählervereinigungen im kommenden Landtag zueinander stehen.

Wie wird die Sitzverteilung im Landtag bestimmt? Zum Einsatz kommt das so genannte Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers. Mehr dazu in diesem Beitrag.

Welchen Anteil haben die Direktkandidaten an der Sitzverteilung? Die Wahlhelfer ziehen die Zahl der siegreichen Direktkandidaten von der Gesamtzahl der per Landesstimme erreichten Zahl an Sitzen ab. Auf die Landtagswahl 2006 in Rheinland-Pfalz bedeutete dies: Die SPD errang damals gemäß ihrem Stimmenanteil 53 Sitze, die CDU 38 Sitze und die FDP zehn Sitze. Die übrigen Parteien scheiterten an der Fünf-Prozent-Klausel. Während bei der Direktwahl die FDP leer ausging, schafften 33 Kandidaten der SPD und 18 der CDU den direkten Sprung ins Parlament – womit von den Landeslisten von SPD und CDU nur die jeweils 20 bestplatzierten Bewerber in den Landtag einziehen konnten. Bei der FDP zogen hingegen mangels siegreicher Direktkandidaten die zehn bestplatzierten Kandidaten in den Landtag.

Wann gibt es Überhangmandate?Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Landesstimmen-Anteil eigentlich zustehen, ziehen die überzähligen Direktkandidaten trotzdem ins Parlament ein. Solche Überhangmandate werden allerdings durch weitere Sitze an die übrigen im Landtag vertretenen Parteien ausgeglichen, um das ursprüngliche Stärkeverhältnis beizubehalten.

Wo finde ich weitere Informationen?Auf www.volksfreund.de/wahlen und auf den Seiten des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz auf http://wahlen.rlp.de

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