Luxemburger in Trier: So könnt ihr wählen!

Trier/Luxemburg · Wenn am 25. Mai die Wahlberechtigten zur Europawahl schreiten, dann dürfen auch Luxemburger, die in der Region Trier wohnen, ihre Stimme abgeben. Honorarkonsul Franz Peter Basten schildert im Volksfreund, was Luxemburger in seinem Dienstbezirk bei der Wahl beachten müssen.

 Luxemburgs Honorarkonsul Franz Peter Basten. TV-Foto: Roland Morgen

Luxemburgs Honorarkonsul Franz Peter Basten. TV-Foto: Roland Morgen

Trier/Luxemburg. Die in Deutschland lebenden luxemburgischen Staatsangehörigen sowie Träger der luxemburgisch-deutschen Doppelstaatsbürgerschaft können entweder in Luxemburg oder in Deutschland an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Wenn Luxemburger sich in Deutschland an den Wahlen beteiligen, können sie nur die in Deutschland aufgestellten Kandidaten wählen. Falls sie in Luxemburg wählen, können sie nur über die in Luxemburg aufgestellten Kandidaten abstimmen.
Wer in Deutschland wählen möchte, sollte sich bei der betreffenden Stadtverwaltung oder der Verbandsgemeinde der Wohnsitzgemeinde informieren.Europawahl 25. Mai 2014


Für Wähler, die ihre Stimme in Luxemburg abgeben möchte, hat der luxemburgische Honorarkonsul Franz Peter Basten folgende Hinweise parat:
Jeder Wahlberechtigte, der per Briefwahl abstimmen möchte, muss das dem Bürgermeister- und Schöffenrat der zuständigen luxemburgischen Gemeinde mitteilen und per einfachem Brief um seine Wahlbenachrichtigung bitten. Für Wahlberechtigte, die im Ausland leben, berücksichtigt die Gemeinde ihren letzten Wohnsitz in Luxemburg, ansonsten die Geburtsgemeinde, ansonsten die Gemeinde Luxemburg-Stadt.
In dem Antrag muss der Wähler seinen Nachnamen (Geburtsnamen), seine(n) Vornamen, seinen Geburtsort, seinen Beruf, seinen Wohnsitz und die Anschrift angeben, an die die Benachrichtigung zugestellt werden soll. Außerdem muss er an Eides statt versichern, dass er sein Wahlrecht nicht verwirkt hat. Außerdem muss er eine Kopie seines gültigen Reisepasses beifügen.
Der Antrag auf Zulassung zur Briefwahl muss frühestens zehn Wochen und spätestens 30 Tage vor dem Wahltermin bei der betroffenen Gemeinde eingehen. Für die Europawahl am 25. Mai heißt das, dass der Zulassungsantrag frühestens am Sonntag, 16. März, und spätestens am Freitag, 25. April, zugestellt worden sein muss. Die Zustelldauer eines Briefs ist zu berücksichtigen.
Nach Antragseingang werden die Voraussetzungen der Briefwahl geprüft. Anschließend sendet der Bürgermeister- und Schöffenrat spätestens 20 Tage vor der Wahl, also spätestens am 5. Mai, per Einschreiben mit Rückschein die Wahlbenachrichtigung an den Wahlberechtigten.
Der Wahlberechtigung sind beigefügt:
die Liste der zur Wahl stehen-
den Kandidaten,
die gesetzlichen Anweisungen,
ein Briefwahlumschlag und
ein Stimmzettel für die Europa-
wahlen,
ein Briefumschlag zum Versand
des Wahlbriefumschlags
(Aufschrift: "Elections
vote par correspondance")
sowie die Anschrift des für die
Stimmabgabe zuständigen
Wahllokals.
Der Briefwähler ist nicht mehr verpflichtet, seinen Stimmzettel per Einschreiben einzusenden. Die Versandkosten werden automatisch von der zuständigen luxemburgischen Gemeinde übernommen. red

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