Pauli-Partei klagt in Karlsruhe Wahlzulassung ein

Karlsruhe/München (dpa) · Die Partei“ des ehemaligen Titanic- Chefredakteurs Martin Sonneborn und Gabriele Paulis „Freie Union“ wollen ihre Zulassung zur Bundestagswahl per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen.

Der Antrag von Sonneborns Partei wurde am Dienstag laut Gericht in Karlsruhe eingereicht. Die Freie Union will dem Beispiel folgen. „Wir reichen morgen eine Verfassungsbeschwerde ein“, kündigte der bayerische Landesvorsitzende der Partei, Oliver Schmidl, am Dienstag in München an. Der Landeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss hatten die Pauli-Partei wegen eines Formfehlers nicht zur Wahl zugelassen.

„Man möchte uns den Zutritt zu diesem politischen Gebiet nicht genehmigen“, sagte Pauli. Als frühere CSU-Politikerin wisse sie, dass etablierte Parteien kein Interesse hätten, neue politische Kräfte hochkommen zu lassen. Dass ihre Partei am 27. September nicht antreten darf, zeige, wie „verfilzt“ Deutschland sei. Unabhängig davon, wie das Bundesverfassungsgericht über den Antrag der Freien Union entscheidet, werde die Partei bei der Bundestagswahl sechs Direktkandidaten ins Rennen schicken, kündigten Parteivertreter an.

„Die Partei“, die nach eigenen Angaben rund 6000 Mitglieder in neun Landesverbänden hat, erhob unterdessen schwere Vorwürfe gegen Bundeswahlleiter Roderich Egeler. Er habe durch eine „gravierende rechtswidrige Falschinformation“ den Bundeswahlausschuss getäuscht.

Dabei geht es unter anderem um den Umfang der parteilichen Aktivitäten, die für eine Anerkennung als Partei mitentscheidend sind. Egeler war lediglich von einem Landesverband der „Partei“ ausgegangen - obwohl deren Vertreter in der maßgeblichen Sitzung Mitte Juli auf Nachfrage neun Landesverbände aufgezählt hatte, wie auf einem Videoausschnitt aus der Sitzung im Internetportal „Youtube“ dokumentiert ist.

Egeler verwies auf ein früheres Schreiben der „Partei“, aus dem er auf die Existenz nur eines Landesverbandes geschlossen hatte. Der Inhalt des Schreibens ist allerdings umstritten - laut „Partei“ wurde darin lediglich eine Personalie mitgeteilt.

Die Erfolgsaussichten der Eilanträge gelten aber als gering. Die Verfassungsrichter hatten Ende Juli einen Eilantrag der Partei „Die Grauen“ gegen ihre Nichtzulassung abgewiesen, weil „nach dem Willen des Verfassungsgebers“ Rechtsschutz erst per Wahlprüfungsbeschwerde nach dem Urnengang am 27. September möglich sei.

Sitzung des Bundeswahlausschusses am 17.7.09: http://www.youtube.com/watch?v=VNgBcKdYkik

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