Tipps zur Bundestagswahl: Der Smiley auf dem Wahlzettel
Zählt meine Stimme in der Wahlkabine auch, wenn ich kein Kreuz mache, sondern ein Feld auf dem Wahlzettel einfach mit einem Smiley versehe?
13.09.2013
, 18:45 Uhr
Ein Wähler gibt seine zwei Stimmen dadurch ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder durch andere Weise eindeutig kenntlichmacht, welchen Bewerber oder welche Partei er wählen möchte. Er kann daher durchaus das Feld auf dem Stimmzettel ausmalen. Hingegen ist die Kennzeichnung mittels eines "Smiley" eine ungültige Stimmabgabe, da sie interpretierbar ist und deshalb nicht als eindeutige Willensentscheidung auszulegen ist. Deshalb sollte auf Experimente bei der Stimmvergabe verzichtet werden. (tz)
Mit Informationen des rheinland-pfälzischen Wahlleiters Jörg Berres.